E-Auto-Förderung 2026
Seit dem 19. Mai 2026 fördert der Bund die Anschaffung von Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Brennstoffzellenfahrzeugen sozial gestaffelt nach Haushaltseinkommen - die sogenannte E-Auto-Förderung. Je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und je mehr Kinder im Haushalt leben, desto höher fällt der Zuschuss aus. Mit unserem Fördercheck kannst du in wenigen Sekunden abschätzen, mit wie viel Förderung du rechnen kannst.
Fördercheck E-Auto-Förderung 2026 Elektroauto (BEV)
Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen: 45.000 €
Förderrelevante Kinder im Haushalt (unter 18 Jahre)
Erstzulassung des Neufahrzeugs
Voraussichtliche Förderung
5.000 €
Schätzung auf Basis der BAFA-Richtlinie zur E-Auto-Förderung. Verbindlich ist nur der Bescheid der Bewilligungsbehörde (BAFA) nach Antragstellung über foerderzentrale.gov.de.
Wichtige Voraussetzungen im Überblick
- Das Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein und erstmals in Deutschland zugelassen werden.
- Es muss sich im Privatvermögen der antragstellenden Person befinden (kein Firmenwagen).
- Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf die antragstellende Person zugelassen bleiben (Mindesthaltedauer).
- Plug-in-Hybride sind nur bis zu einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2027 förderfähig und nur mit höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite.
- Die Förderung kann je Person nur einmal und nur für ein Fahrzeug gewährt werden.
- Anträge sind spätestens 12 Monate nach der Zulassung zu stellen.
Die Angaben auf dieser Seite fassen die Förderrichtlinie des BAFA zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Der Fördercheck liefert eine unverbindliche Schätzung - die Antragstellung erfolgt ausschließlich über foerderzentrale.gov.de mit einem BundID-Konto.
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