Sozial und Mobil Leasing
Die besten Sozial und Mobil Leasingangebote auf einen Blick. Leasingraten schon ab 229 €/Monat.
Welches Ziel verfolgt das Förderprogramm Sozial & Mobil?
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Auch die sozialen Dienste, deren Relevanz in der Corona-Krise einmal mehr deutlich geworden ist, werden mit Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt. Mit dem Förderprogramm „Sozial & Mobil“ unterstützt das BMWK explizit Akteure aus dem Gesundheits- und Sozialwesen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Mit dem Programm soll zugleich die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen noch stärker unterstützt und zum Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr beigetragen werden.
Wie hoch ist der Sozial & Mobil Förderzuschuss?
Die Förderung Sozial & Mobil des BMWK bezuschusst die Anschaffung von Elektroautos. Beim Leasing eines E-Autos richtet sich die Höhe des Förderausschusses nach den Mehrkosten des gewählten Modells im Vergleich zu einem vergleichbaren Modell mit Verbrennungsmotor. Je nach Marke und Modell sind bei den hier aufgeführten Modellen Zuschüsse von bis zu 5.151 € pro Fahrzeug möglich. Der jeweilige Förderzuschuss ist bei den hier aufgeführten Leasingangeboten bereits eingerechnet und zeigt sich in Form von sehr niedrigen monatlichen Leasingraten.
Wer kann den Förderzuschuss Sozial & Mobil in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt sind seit dem aktuellen vierten Förderaufruf vom 05.12.2023 alle Organisationen, Unternehmen und Freiberufler, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Hierzu zählen beispielsweise Arztpraxen, Apotheken, physiotherapeutische Praxen, Heilpraktiker, Pflegedienste, Kindertagesstätten, Seniorenheime oder auch Kliniken. Eine detaillierte offizielle Übersicht über alle antragsberechtigten Einrichtungen und Tätigkeiten können hier abgerufen werden.
Welche Fördervoraussetzungen für den Erhalt des Sozial & Mobil Zuschusses gilt es zusätzlich zu beachten?
Wie bei jedem staatlichen Zuschuss gibt es ein paar Voraussetzungen, die vom Leasingnehmer erfüllt sein müssen. Hierzu zählen unter anderem:
- Das der Sozial & Mobil Zuschuss nur für vollelektrische Fahrzeuge (BEV) in Anspruch genommen werden kann.
- Das geförderte Elektrofahrzeug muss in den ersten 24 Monaten überwiegend beruflich bzw. gewerblich genutzt werden.
- Die Zweckbindungsfrist für die beschafften Fahrzeuge beträgt 24 Monate. Daher muss der Leasingvertrag des Fahrzeugs eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten vorweisen.
Wie lange sind die Leasingangebote mit Sozial & Mobil Zuschuss verfügbar?
Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen können bis zum 30.06.2023 Leasingangebote inklusive dem Förderzuschuss Sozial und Mobil abschließen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die vorzeitige Beendigung des Angebots nicht ausgeschlossen. Die Zulassung der Fahrzeuge sollte schnellstmöglich, aber spätestens bis zum 30.09.2024 erfolgen.