Welches Ziel verfolgt das Förderprogramm Sozial & Mobil?
Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung ein Konjunktur- und Zukunftspaket auf den
Weg gebracht, das milliardenschwere Investitionen für eine ökologische Modernisierung ermöglicht. Auch die
sozialen Dienste, deren Relevanz in der Corona-Krise einmal mehr deutlich geworden ist, werden mit
Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt. Mit dem
Förderprogramm „Sozial & Mobil“ unterstützt das BMWK explizit Akteure aus dem
Gesundheits- und Sozialwesen bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen. Mit dem Programm soll
zugleich die Marktdurchdringung von Elektrofahrzeugen noch stärker unterstützt und zum
Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehr beigetragen werden.
Wie hoch ist der Sozial & Mobil Förderzuschuss?
Die Förderung Sozial & Mobil des BMWK bezuschusst die Anschaffung von Elektroautos. Beim Leasing eines E-Autos
richtet sich die Höhe des Förderausschusses nach den
Mehrkosten des gewählten Modells im Vergleich zu einem vergleichbaren Modell mit Verbrennungsmotor. Je nach Marke und Modell sind bei den hier aufgeführten Modellen
Zuschüsse von bis zu 5.151 € pro Fahrzeug möglich. Der jeweilige Förderzuschuss ist bei den
hier aufgeführten Leasingangeboten bereits eingerechnet und zeigt sich in Form von sehr niedrigen monatlichen
Leasingraten.
Wer kann den Förderzuschuss Sozial & Mobil in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt sind seit dem aktuellen vierten Förderaufruf vom 05.12.2023
alle Organisationen, Unternehmen und Freiberufler, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig
sind. Hierzu zählen beispielsweise Arztpraxen, Apotheken, physiotherapeutische Praxen, Heilpraktiker,
Pflegedienste, Kindertagesstätten, Seniorenheime oder auch Kliniken. Eine detaillierte offizielle Übersicht über
alle antragsberechtigten Einrichtungen und Tätigkeiten können
hier
abgerufen werden.
Ist eine Kombination aus Sozial & Mobil Zuschuss und BAFA Umweltbonus für Elektroautos möglich?
Ja, der Förderzuschuss Sozial & Mobil kann mit dem bekannten BAFA Umweltbonus für Elektroautos kombiniert
werden. Eine Verknüpfung beider Förderzuschüsse ist jedoch grundsätzlich nur möglich, sofern das Fahrzeug bis
zum Auslauf des BAFA Umweltbonus für gewerbliche Kunden zum 31.08.2023 zugelassen wird. Die Beantragung des
staatlichen Anteils am BAFA Umweltbonus erfolgt nach Fahrzeugzulassung direkt durch den Leasingnehmer. Weitere
Informationen zum BAFA Umweltbonus können
hier
abgerufen werden. Der zusätzliche fahrzeugabhängige Förderbetrag des Sozial & Mobil Zuschusses des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist hingegen bereits in den Leasingraten eingerechnet.
Welche Fördervoraussetzungen für den Erhalt des Sozial & Mobil Zuschusses gilt es zusätzlich zu beachten?
Wie bei jedem staatlichen Zuschuss gibt es ein paar Voraussetzungen, die vom Leasingnehmer erfüllt sein müssen.
Hierzu zählen unter anderem:
-
Das der Sozial & Mobil Zuschuss nur für vollelektrische Fahrzeuge (BEV) in Anspruch
genommen werden kann.
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Das geförderte Elektrofahrzeug muss in den
ersten 24 Monaten überwiegend beruflich bzw. gewerblich genutzt
werden.
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Die Zweckbindungsfrist für die beschafften Fahrzeuge beträgt 24 Monate. Daher muss der
Leasingvertrag des Fahrzeugs eine
Mindestlaufzeit von 24 Monaten vorweisen.
Wie lange sind die Leasingangebote mit Sozial & Mobil Zuschuss verfügbar?
Einrichtungen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen können bis zum
30.06.2023 Leasingangebote inklusive dem
Förderzuschuss Sozial und Mobil abschließen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist die vorzeitige
Beendigung des Angebots nicht ausgeschlossen. Die Zulassung der Fahrzeuge sollte schnellstmöglich, aber
spätestens bis zum 30.09.2024 erfolgen.