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Alles zur THG-Quote für öffentliche Ladepunkte

Zuletzt aktualisiert: 9. Okt. 2025
Alles zur THG-Quote für öffentliche Ladepunkte - Einfach E-Auto

Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten können neben den Ladegebühren zusätzliche Erlöse durch den Verkauf von THG-Quoten generieren. Der geladene Strom wird dabei vom Umweltbundesamt zertifiziert und als CO2-Einsparung an Mineralölunternehmen verkauft. Dies funktioniert unabhängig von der THG-Prämie für E-Fahrzeuge und eröffnet neue Geschäftsmodelle für die Ladeinfrastruktur.

Inhaltsverzeichnis

Die THG-Quote: Mehr als nur eine Prämie für E-Autos

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist vielen E-Auto-Haltern als jährliche Prämie bekannt. Doch das System bietet weitaus mehr Potenzial: Auch Betreiber von Ladeinfrastruktur können von diesem Mechanismus profitieren. Während E-Fahrzeughalter pauschal für die geschätzte CO2-Einsparung ihres Fahrzeugs entschädigt werden, erhalten Ladepunktbetreiber eine Vergütung basierend auf den tatsächlich abgegebenen Strommengen.

Diese Differenzierung macht den Ladestrom-Bereich besonders attraktiv für Unternehmen, die ihre Ladeinfrastruktur intensiv nutzen oder strategisch ausbauen möchten. Hotels, Einkaufszentren, Parkhausbetreiber und Stadtwerke können so eine zusätzliche Einnahmequelle erschließen.

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Voraussetzungen für die THG-Quote bei Ladestrom

Um die THG-Quote für Ladestrom zu verkaufen, musst du als Betreiber eines Ladepunkts einige rechtliche und technische Bedingungen erfüllen. Der wichtigste Punkt ist, dass der Ladestrom an einem öffentlich zugänglichen Ladepunkt abgegeben wird.

Rechtliche Voraussetzungen

  • Registrierung bei der Bundesnetzagentur: Dein Ladepunkt muss im offiziellen Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur eingetragen sein. Diese Registrierung ist die Basis dafür, dass dein Ladepunkt überhaupt für die THG-Quote infrage kommt.
  • Öffentliche Zugänglichkeit: Dein Ladepunkt muss öffentlich oder zumindest halb-öffentlich sein. Das bedeutet, dass er für jeden zugänglich ist, entweder rund um die Uhr oder zu festen Geschäftszeiten.
  • Einhaltung der Ladesäulenverordnung (LSV): Du musst alle Vorgaben der Ladesäulenverordnung erfüllen. Dazu gehören unter anderem die korrekte Beschilderung und die Bereitstellung von Informationen zum Laden.

Technische Anforderungen

  • Exakte Messung des Stroms: Dein Ladepunkt benötigt einen eichrechtskonformen Zähler. Das ist entscheidend, denn nur so kann die abgegebene Strommenge pro Ladevorgang genau und manipulationssicher erfasst werden. Ohne diese genauen Messwerte kannst du keine THG-Quote beantragen.
  • Dokumentation der Strommengen: Du musst die exakten Strommengen, die du abgibst, dokumentieren. Die Daten werden in der Regel quartalsweise gesammelt und zur Beantragung der Quote eingereicht.
  • Herkunftsnachweis: Du musst die Herkunft des Ladestroms nur dann nachweisen können, wenn du planst, eine erhöhte THG-Quote für PV-Strom zu beantragen (bei Kombination von öffentlichem Ladepunkt, der durch PV-Strom gespeist wird). Hier ist es wichtig, woher der Strom genau stammt, dies ist relevant für die Beantragung der THG-Quote.

Wichtig: Private Wallboxen in Garagen oder auf Firmenparkplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, sind von der THG-Quote ausgeschlossen.

So funktioniert die THG-Quote für Ladestrom

Anders als die pauschale Prämie für E-Fahrzeuge zählt bei der THG-Quote für Ladestrom jede einzelne Kilowattstunde. Die tatsächlich abgegebene Strommenge bildet die Grundlage für deine Einnahmen. Der Prozess läuft dabei in der Regel über spezialisierte Dienstleister ab, die die Abwicklung übernehmen.

So funktioniert der Prozess typischerweise:

  1. Vorbereitung: Jeder Ladepunkt muss zunächst bei der Bundesnetzagentur als öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur registriert sein. Zudem ist eine eichrechtskonforme Messeinrichtung am Ladepunkt zwingend notwendig, um die abgegebene Strommenge exakt zu erfassen.
  2. Registrierung: Anmeldung der Ladepunkte bei einem spezialisierten THG-Dienstleister. Die meisten Anbieter bieten hierfür zwei Wege an: die Registrierung über ein digitales Portal oder die klassische Antragstellung per Formular, über das du alle erforderlichen Daten übermittelst.
  3. Datenerfassung: Regelmäßige (meist monatliche oder quartalsweise) Übermittlung der abgegebenen Strommengen deiner Ladepunkte über das Anbieterportal oder per Antragsformular sowie Auswahl deines präferierten Vergütungsmodells (Fixpreis oder marktabhängig).
  4. Zertifizierung: Der Dienstleister übernimmt die Beantragung der THG-Quote für deine Ladestrommengen. Das Umweltbundesamt prüft und zertifiziert die eingereichten Strommengen als THG-Quote.
  5. Vermarktung: Verkauf der zertifizierten Quoten an quotenverpflichtete Unternehmen (meist Mineralölkonzerne) durch den THG-Dienstleister.
  6. Auszahlung: Nach dem erfolgreichen Verkauf der Quote erfolgt die Auszahlung der Erlöse an dich als Ladepunktbetreiber.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den aktuellen Marktpreisen für THG-Quoten und dem gewählten Vergütungsmodell.

Vergütungsmodelle und Erlöspotenzial

Als Betreiber von Ladeinfrastruktur stehen dir verschiedene Vergütungsmodelle zur Auswahl, die sich in ihrer Balance zwischen Sicherheit und Ertragspotenzial unterscheiden. Die meisten THG-Dienstleister bieten zwei grundlegende Modellvarianten an:

Fixpreis-Modell (Garantie) Bei diesem Modell erhältst du eine garantierte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) des geladenen Stroms.

  • Vorteil: Deine Einnahmen sind unabhängig von den Marktschwankungen des THG-Quotenpreises und somit vollkommen planbar.
  • Ideal für: Betreiber, die Wert auf maximale Sicherheit und stabile, kalkulierbare Einnahmen legen.
  • Typische Vergütung: Die Fixpreise bewegen sich je nach Anbieter und Marktlage zwischen 2,5 und 4,5 Cent pro kWh (25–45 € pro MWh).

Marktpreis-Modell (Variabel) Bei dieser Option richtet sich deine Vergütung nach dem aktuellen THG-Quotenpreis am Markt. Du erhältst einen prozentualen Anteil des Markterlöses.

  • Vorteil: Du profitierst von möglichen Preisanstiegen und kannst so potenziell höhere Erlöse erzielen.
  • Ideal für: Betreiber, die bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen, um von den Marktchancen zu profitieren.
  • Typische Vergütung: Die meisten Anbieter zahlen zwischen 80–90 % des erzielten Marktpreises aus. Die Erlöse pro MWh bewegen sich je nach Marktlage zwischen 15 und 40 Euro.

Tipp: Vergleiche verschiedene Anbieter hinsichtlich der Vergütungshöhe, Auszahlungsmodalitäten und Vertragslaufzeiten, bevor du dich festlegst.

Schwarzer Pfeil zeigt nach oben: THG-Quote für öffentliche Ladepunkte steigt

Besondere Vorteile für verschiedene Betreibertypen

Hotels und Gastronomiebetriebe: Ladepunkte für Gäste generieren nicht nur Kundenbindung, sondern auch kontinuierliche THG-Erlöse. Die Kombination aus Gästezufriedenheit und zusätzlichen Einnahmen macht Ladeinfrastruktur zu einer lohnenden Investition.

Einzelhandel und Einkaufszentren: Während Kunden ihre Fahrzeuge laden, generiert jede abgegebene Kilowattstunde zusätzlich THG-Erlöse. Dies verbessert die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur erheblich.

Stadtwerke und kommunale Betreiber: Öffentliche Ladeinfrastruktur wird durch THG-Erlöse wirtschaftlicher. Dies kann den Ausbau der kommunalen Ladeinfrastruktur beschleunigen und die Elektromobilität vor Ort fördern.

Parkhausbetreiber: Die Integration von Ladepunkten in Parkhäusern wird durch THG-Erlöse attraktiver. Zusätzlich können höhere Parkgebühren für Ladeplätze gerechtfertigt werden.

Tipp: Betreiber von Ladepunkten mit Photovoltaik-Anlagen können bei der Nutzung von Solarstrom zusätzlich von einem Bonus profitieren, der die THG-Quote um bis zu 250% erhöht.

Praktische Umsetzung und Anmeldeprozess

Die Anmeldung von Ladepunkten für den THG-Quotenhandel erfolgt vollständig digital und ist in wenigen Schritten abgeschlossen. Spezialisierte Dienstleister übernehmen dabei die gesamte Abwicklung mit dem Umweltbundesamt und dem Quotenmarkt.

Benötigte Unterlagen:

  • Betreibernummer: Der Registrierungsnachweis der Bundesnetzagentur.
  • Informationen: Das Datum, an dem dein Ladepunkt in Betrieb genommen wurde und an dem er bei der Bundesnetzagentur registriert wurde.
  • Technische Details: Die Nennleistung deines Ladepunktes in Kilowatt (kW).
  • Standort: Die genaue Adresse des Ladepunkts inklusive Koordinaten. Diese entnimmst du deiner Betreiberdatenexcel, die du von der Bundesnetzagentur erhältst.

Der digitale Anmeldeprozess über das Ladestromportal dauert in der Regel nur wenige Minuten. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Betreiber Zugang zu einem Dashboard, über das sie ihre Strommengen melden und den Status ihrer THG-Anträge verfolgen können.

Kombination mit anderen Förderungen Ein besonderer Vorteil des THG-Quotenhandels für Ladestrom liegt in der Kombinierbarkeit mit anderen Fördermaßnahmen. Die THG-Erlöse sind unabhängig von:

  • KfW-Förderungen für Ladeinfrastruktur
  • Kommunalen Zuschüssen für den Ausbau der Elektromobilität
  • Steuerlichen Abschreibungen für Investitionen in die Ladeinfrastruktur
  • Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen

Diese Kombinierbarkeit macht Investitionen in Ladeinfrastruktur noch wirtschaftlicher und kann die Amortisationszeit erheblich verkürzen.

Rechtssicherheit und Langfristigkeit Die THG-Quote ist bis 2030 gesetzlich verankert und bietet Betreibern Planungssicherheit für langfristige Investitionen. Die rechtlichen Grundlagen sind im Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote klar definiert und werden kontinuierlich an die Entwicklungen im Elektromobilitätssektor angepasst.

Hinweis: Die Quotenverpflichtung für Mineralölunternehmen steigt bis 2030 kontinuierlich an, was langfristig stabile oder sogar steigende Preise für THG-Quoten erwarten lässt. Detaillierte Informationen zur THG-Quote Preisentwicklung stehen in unserem Marktbericht zur Verfügung.

Fazit: Ladeinfrastruktur wird zum Geschäftsmodell

Die THG-Quote für Ladestrom eröffnet Betreibern von Ladeinfrastruktur eine attraktive zusätzliche Einnahmequelle. Durch die Vermarktung der tatsächlich abgegebenen Strommengen entstehen planbare Erlöse, die die Wirtschaftlichkeit der Ladeinfrastruktur erheblich verbessern können.

Besonders für Unternehmen mit regelmäßig genutzten Ladepunkten – wie Hotels, Einzelhändlern oder Parkhausbetreibern – bietet sich die Chance, ihre Investitionen in die Elektromobilität schneller zu amortisieren. Die vollständig digitale Abwicklung und die Kombinierbarkeit mit anderen Förderungen machen den Einstieg in den THG-Quotenhandel unkompliziert und risikoarm.

Mit der steigenden Bedeutung der Elektromobilität und den wachsenden Anforderungen an die Ladeinfrastruktur wird die THG-Quote für Ladestrom zu einem wichtigen Baustein für nachhaltige Geschäftsmodelle im Energiesektor.

Möchtest du mehr über die THG-Quote für deine Ladeinfrastruktur erfahren? Informiere dich über die Möglichkeiten des THG-Quotenhandels für Ladestrom: THG-Prämie für Ladepunkte.

Bildnachweis: emobility.energy

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