THG-Quote versteuern: Diese Regeln gelten
Die jährliche THG-Prämie ist ein attraktiver Bonus, doch bei der steuerlichen Behandlung herrscht oft Unsicherheit. Muss die zusätzliche Einnahme dem Finanzamt gemeldet werden oder bleibt es steuerfrei? Die Antwort darauf hängt entscheidend von der Nutzung des Fahrzeugs ab. Im Folgenden erfährst du kompakt und übersichtlich, wann du die THG-Quote versteuern musst, welche steuerlichen Regeln für Privatpersonen, Unternehmen sowie Selbständige gelten und worauf du bei der Umsatzsteuer achten musst.
Inhaltsverzeichnis
Muss ich die THG-Quote privat versteuern?
Für privat genutzte E-Autos ist die THG-Prämie steuerfrei. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu klargestellt, dass der Bonus bei einem privat genutzten E-Auto keine steuerbare Einkunftsart darstellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine unternehmerische Tätigkeit oder sonstige Einkunft, die dem Einkommensteuergesetz unterliegt.
Als Privatperson gilt somit für dich:

Teil uns mit, auf was du bei der THG-Quote Wert legst. Mit unserem Assistenten findest du die ideale Prämie aus allen verfügbaren Möglichkeiten.
- Keine Steuererklärung:Du musst den Betrag nicht in der Steuererklärung angeben.
- Keine Steuerlast:Da der Betrag steuerfrei ist, fällt darauf keine Einkommenssteuer an.
- Keine Freigrenzen:Im Zusammenhang mit der THG-Prämie musst du dir keine Gedanken machen, dass du eine steuerliche Freigrenze überschreitest.
Gut zu wissen: Die THG-Prämie ist seit Mitte 2025 wieder deutlich angestiegen, wodurch aktuell höhere Auszahlungen möglich sind. Verpasse diese Entwicklung nicht und nutze einen THG-Quotenvergleich, um den passenden Anbieter zu finden.

Das gilt bei der THG-Quote für Unternehmen
Beantragt ein Unternehmen für seine Firmenflotte die THG-Prämie, gelten im Unterschied zu Privatpersonen die gängigen Steuerregeln. Sobald ein elektrisches Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet ist, liegt eine steuerpflichtige Betriebseinnahme vor. Der Erlös muss als solcher verbucht und dementsprechend versteuert werden.
Auch wenn du einen E-Dienstwagen fährst und dein Arbeitgeber dir erlaubt, die THG-Quote zu beantragen, ist der Ertrag steuerpflichtig. Die Prämie gilt in diesem Fall als geldwerter Vorteil und ist – anders als beim privaten E-Auto – nicht steuerfrei. Wenn du die THG-Prämie für deinen Firmenwagen beantragen möchtest, solltest du die Vorgehensweise vorab mit einem Steuerberater abstimmen.
Was gilt bei der THG-Prämie für Selbstständige und Freiberufler?
Für Selbstständige und Freiberufler folgt die THG-Prämie dem steuerlichen Status des Fahrzeugs. Entscheidend ist, ob du das E-Auto deinem Betriebsvermögen oder deinem Privatvermögen zugeordnet hast. Diese Zuordnung bestimmt, ob der THG-Bonus eine steuerpflichtige Betriebseinnahme ist oder steuerfrei bleibt. Dabei sind drei Szenarien möglich.
Notwendiges Betriebsvermögen
Wenn du dein E-Auto mehr als 50% für betriebliche Zwecke nutzt, ist es zwingend dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Folglich wird die THG-Prämie steuerlich als Einnahme im Zusammenhang mit deinem Betrieb gewertet. Du musst den Betrag in deiner Buchhaltung als steuerpflichtige Betriebseinnahme ausweisen.
Gewillkürtes Betriebsvermögen
Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%, hast du ein Wahlrecht. Wenn du das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnest, greift auch in diesem Fall die Steuerpflicht. Im Gegenzug kannst du aber auch laufende Kosten und Abschreibungen steuerlich geltend machen. Belässt das E-Auto im Privatvermögen ist der Prämienbetrag steuerfrei. Allerdings kannst du dann nur die Kilometerpauschale für betriebliche Fahrten ansetzen.
Privatvermögen
Nutzt du das Fahrzeug weniger als 10% für berufliche Fahrten, verbleibt es im Privatvermögen. Die THG-Prämie ist dann steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Falls du dich im Bereich des gewillkürten Betriebsvermögens bewegst oder die Nutzungsgrenze knapp ist, solltest du dies unbedingt durch ein Fahrtenbuch oder eine detaillierte Auflistung der Fahrten belegen können. Das Finanzamt prüft bei einer Betriebsprüfung genau, ob die Zuordnung zum Betriebsvermögen (und damit die steuerliche Geltendmachung von Kosten) berechtigt war oder ob das Fahrzeug eigentlich privat genutzt wird.*
Unser Tipp: Da die Entscheidung zur Zuordnung eines Fahrzeugs zum Betriebsvermögen weitreichende Auswirkungen auf deine gesamte Steuerlast hat, solltest du die Zuordnung einmalig mit deinem Steuerberater absprechen.

Wird die Umsatzsteuer auf die THG-Prämie fällig?
Ob die Umsatzsteuer auf deine THG-Prämie anfällt, hängt ausschließlich von deinem gewählten umsatzsteuerlichen Status ab. Im Falle einer Regelbesteuerung musst du die Steuer abführen. Der THG-Erlös gilt dann als Bruttobetrag, von dem du die Steuer herausrechnen und ans Finanzamt abführen musst. Als Kleinunternehmer bist du von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings zählt der Bonus zum Gesamtumsatz und beeinflusst deine Kleinunternehmergrenze.
Fazit: Entscheidend ist der Fahrzeugstatus
Für die steuerliche Behandlung gibt es einen zentralen Ankerpunkt: Den steuerlichen Status deines Fahrzeugs. Während Privatpersonen von einer Steuerfreiheit profitieren, erfordert die THG-Quote bei einer geschäftlichen Nutzung eine saubere buchhalterische Einordnung als Betriebseinnahme. Analysieren solltest du auch, ob für dich als Selbständiger die Umsatzsteuer fällig wird.
Da die Entscheidung, ob ein E-Auto dem Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen ist, weitreichende Auswirkungen auf deine gesamte Steuerlast hat, solltest du frühzeitig einen Steuerberater konsultieren. Die einmalige Klärung des Fahrzeugstatus ermöglicht dir eine rechtssichere Buchhaltung.
*Wichtiger Hinweis:Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Da sich steuerliche Regelungen ändern können oder individuelle Konstellationen (z. B. spezielle Firmenkonzepte) abweichen können, solltest du bei Unsicherheiten im geschäftlichen Bereich immer einen Steuerberater konsultieren.