Die AFIR-Ladesäulenverordnung: Alles, was du wissen musst
Mit dem Ziel, die E-Mobilität in der gesamten Europäischen Union zu fördern und das Laden zu harmonisieren, ist im April 2024 die AFIR-Verordnung in Kraft getreten. Diese verbindliche Richtlinie legt umfassende und einheitliche Spielregeln für den Betrieb öffentlicher Ladepunkte fest.
Inhaltsverzeichnis
Wir beleuchten, was die AFIR-Verordnung bedeutet und welche konkreten Pflichten sie den Betreibern öffentlicher Ladepunkte auferlegt. Außerdem informieren wir darüber, was die Richtlinie für dich als Endnutzer einer privaten Wallbox in Zukunft bedeutet.
Was ist AFIR?
AFIR (Alternative Fuel Infrastructure Regulation) bezeichnet eine verbindliche Verordnung der Europäischen Union. Sie ist seit dem 13. April 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten verbindlich und regelt den Ausbau der Ladeinfrastruktur für alternative Kraftstoffe. Ziel ist es, ein einheitliches, benutzerfreundliches und interoperables Ladenetz in ganz Europa zu schaffen. Dies soll langfristig die Akzeptanz der E-Mobilität erhöhen und einen diskriminierungsfreien Zugang zur Infrastruktur gewährleisten.
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Ein zentrales Element ist die Verpflichtung zum Ad-hoc-Laden ohne vorherigen Vertrag. Um dies zu ermöglichen, schreibt die Verordnung vor, dass an neu errichteten öffentlichen Ladestationen zwingend eine entsprechende Bezahlmöglichkeit vorhanden sein muss. Dabei handelt es sich beispielsweise um Terminals für die Bezahlung mit Debit- oder Kreditkarte. Zusätzlich müssen Betreiber eine umfassende Preistransparenz und elektronische Informationen über die Verfügbarkeit der Ladepunkte garantieren. Mit diesen Vorgaben sorgt die AFIR für eine deutliche Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Harmonisierung des Ladeerlebnisses in der gesamten EU.
Gut zu wissen: Auch wenn die AFIR-Richtlinie das Spontanladen erleichtert, empfiehlt sich in vielen Situationen nach wie vor die Benutzung einer Ladekarte. Wenn du dich über die genauen Bedingungen und Tarife weitergehend informieren willst, kannst du den Ladekarten-Vergleich von Einfach E-Auto nutzen.
Das gilt für Betreiber öffentlicher Ladepunkte
Die AFIR-Verordnung hat die Rahmenbedingungen für den Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur in Europa grundlegend neu definiert. Für Betreiber von Ladepunkten ergeben sich daraus konkrete technische und organisatorische Vorgaben, die zwingend umzusetzen sind.
Garantie für Ad-hoc-Laden
Mit der Möglichkeit des Spontanladens sollen auch Nutzer ohne Vertrag öffentliche Ladestationen nutzen können. Betreiber müssen demnach sicherstellen, dass eine Möglichkeit besteht, mit einer gängigen Zahlungsmethode für den Ladevorgang zu zahlen. Die Art der erforderlichen Bezahlmöglichkeit hängt von der Leistung des Ladepunkts ab. Bei neu errichteten DC-Schnellladesäulen ab 50kW muss die Zahlung mit Debit- oder Kreditkarten zwingend über ein Bezahlterminal erfolgen. Im Gegensatz dazu ist bei AC-Ladepunkten mit weniger als 50kW Leistung eine webbasierte Zahlung zulässig. Diese lässt sich über einen QR-Code realisieren, der auf eine Bezahlseite verlinkt.
Vorgaben zur Preistransparenz
Ebenso wichtig ist die Gewährleistung der Preistransparenz, die eine klare Unterscheidung zwischen den Leistungsklassen vorsieht. Bei Ladepunkten mit 50kW Ladeleistung und mehr muss der Ad-hoc-Tarif direkt an der Ladestation angezeigt werden. Für Ladepunkte mit weniger als 50kW Leistung muss die Preisangabe zumindest klar und leicht zugänglich sein, etwa über eine App oder eine Webseite.
Einhaltung von Sicherheitsstandards
Unabhängig von der gewählten technischen Lösung muss der gesamte Bezahlvorgang sicher umgesetzt werden. Dazu gehört eine Konformität mit der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2). Diese sieht vor, dass die Kundenauthentifizierung sicher durchgeführt werden soll, beispielsweise durch biometrische Verfahren oder Gerätesperren. Bei webbasierten Zahlungen per QR-Code ist der Code so anzubringen, dass er nicht manipuliert oder beschädigt werden kann.
Welche Ladepunkte sind von der AFIR-Ladesäulenverordnung betroffen?
Die AFIR-Verordnung zielt derzeit ausschließlich auf öffentlich zugängliche Ladepunkte ab. Ein Ladepunkt gilt dabei als öffentlich, wenn der Standort für einen allgemeinen Personenkreis nutzbar ist. Ferner limitieren keine spezifischen Kennzeichnungen oder physischen Beschränkungen, wie Schranken oder Beschilderungen, den Zugang. Typischerweise betrifft das Ladestationen an Straßen und auf öffentlichen Parkplätzen.
Im Gegensatz dazu ist ein Ladepunkt als nicht öffentlich klassifiziert, wenn er durch sichtbare Kennzeichnung auf einen bestimmten, eng definierten Personenkreis beschränkt wird. Das gilt besonders bei Parkplätzen für Mitarbeiter, Mieter oder registrierte Gäste (z.B. von Fitnesscentren). Wichtig ist hierbei die klare Abgrenzung. Eine unspezifische Einschränkung wie "Parken nur für Kunden" ist zu unkonkret.
Welche weiteren Anforderungen der AFIR-Richtlinie sind geplant?
Neben den bereits geltenden Vorgaben sieht die AFIR-Verordnung in den kommenden Jahren weitere technische Anforderungen vor. Diese zielen besonders auf die Datenbereitstellung und die verbesserte Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt ab.
Pflicht zur Datenbereitstellung und Standardisierung
Seit dem 14. April 2025 sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Ladeeinrichtungen einfach zugänglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören statische und dynamische Daten.
Unter statischen Daten versteht man Informationen, die sich selten ändern. Das betrifft beispielsweise den Standort, den verwendeten Steckertyp sowie die geltenden Zugangs- und Zahlungsbedingungen. Dynamische Daten müssen in Echtzeit aktualisiert werden. Zu ihnen gehören die aktuelle Verfügbarkeit und der geltende Ad-hoc-Preis.
Ab dem 14. April 2026 müssen die Daten zwingend im DATEX-II-Format bereitgestellt und an Zugangspunkte, wie die Mobilithek, übermittelt werden. Dies gewährleistet die Interoperabilität und macht die Ladepunkte für Navigationsdienste und Lade-Apps besser auffindbar und vergleichbar.
Einführung des ISO 15118-2 Standards
Ein wesentlicher technologischer Schritt ist die Einführung der ISO 15118-Normenreihe, die die digitale Kommunikation zwischen E-Auto und Ladestation regelt. Zusätzlich ermöglicht sie Plug&Charge, wo die Autorisierung und Abrechnung automatisch durch das Einstecken des Ladekabels beginnen.
Die technischen Anforderungen werden gestaffelt umgesetzt: Ab dem 8. Januar 2026 wird die Unterstützung des ISO 15118-2 Standards für alle neu installierten oder umfassend erneuerten öffentlich zugänglichen Ladepunkte zur Pflicht. Ab dem 1. Januar 2027 gilt diese Regelung für alle neu errichteten oder erneuerten Ladepunkte im öffentlichen und privaten Bereich. Für bereits installierte Ladepunkte greift der Bestandsschutz, sofern sie nicht umfassend erneuert wurden. Der Austausch einzelner Komponenten, wie z.B. Ladekabel, gehört nicht dazu.
Gut zu wissen: Wenn du als Wallbox-Besitzer bei der Anschaffung zukunftsorientiert handeln willst, empfehlen wir die Anschaffung einer Wallbox, die bereits den ISO15118-Standard unterstützt. Mit dieser kannst du in Zukunft smarte Funktionen wie bidirektionales Laden und Plug&Charge nutzen.
Fazit: AFIR als Katalysator für ein standardisiertes Ladenetz
Die AFIR-Verordnung markiert einen Wendepunkt für die Ladeinfrastruktur in Europa. Mit ihren Vorgaben zum Spontanladen und der transparenten Preisgestaltung eliminiert sie große Hürden für die Nutzung öffentlicher Ladesäulen. Mit weiteren Anforderungen zur Datenbereitstellung und der Umsetzung des Kommunikationsstandards ISO 15118-2 stellt sie die Weichen für ein digitalisiertes und zukunftssicheres europäisches Ladenetz.
Letztlich zielt die Verordnung darauf ab, ein einheitliches, interoperables und kundenfreundliches Ladeerlebnis in der gesamten EU zu gewährleisten. Damit leistet das Regelwerk einen entscheidenden Beitrag zu einer wachsenden Akzeptanz der E-Mobilität und einer europäischen Ladelösung. Dieser Schritt einer europäischen Vereinheitlichung der Ladeinfrastruktur ist somit ein Schritt in die richtige Richtung und hat das Potenzial, das Ladeerlebnis für Endverbraucher deutlich zu vereinfachen.
Bildnachweis: IKEA Deutschland GmbH & Co. KG