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Doppelförderungsverbot beim Umweltbonus?

Erstellt: 26. Okt. 2020 | Aktualisiert: 19. Feb. 2023
Doppelförderungsverbot beim Umweltbonus?-bild

Aktueller Stand zum Doppelförderungsverbot

Den Absatz von Elektroautos fördern Bund und Industrie seit nun mehr 4 Jahren deutschlandweit mit der Kaufprämie „Umweltbonus“. Dieser Zuschuss konnte bis Juni 2020 auch mit anderen Förderprogrammen auf Landesebene kombiniert werden. Nach Abzug aller Förderungen und Zuschüsse waren insbesondere für Unternehmen und Privatleute aus NRW, Berlin und Baden-Württemberg E-Autos schon bei Erwerb deutlich günstiger als herkömmliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.

Inhaltsverzeichnis

Als Maßnahme des Corona-Konjunkturprogramms wurde der Umweltbonus im Juni 2020 um eine befristete Innovationsprämie ergänzt und auf bis zu 9.000 Euro erhöht. Parallel dazu wurde ein Doppelförderungsverbot eingeführt, um eine prognostizierte Überförderung bei Elektroautos zu vermeiden.

Dieses Verbot sieht vor, dass der Umweltbonus nicht mehr mit anderen ähnlichen Förderprogrammen kombiniert werden kann. Dies betrifft sowohl die Programme der Bundesländern als auch anderer staatlicher Institutionen wie der KfW. Als Folge nahm die Nachfrage nach den anderen Förderprogrammen deutlich ab.

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Nach breiter öffentlicher Kritik von Ländern, Verbraucherverbänden und Unternehmen sehen sich jedoch Bundeswirtschaft- und Bundesumweltministerium zu einer Überprüfung gezwungen. Im Detail soll die Frage geklärt werden, ob sich die Erhöhung des Zuschusses auch ohne Doppelförderungsverbot umsetzen lässt. Neuste Meldungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, die sich auch mit einem Bericht des Handelsblatts von Mitte Oktober decken, gilt die Abschaffung des Doppelförderungsverbots in Ministeriumskreisen als beschlossen und die entsprechende Richtlinie ist in Bearbeitung.

Ab wann soll das Doppelförderverbot aufgehoben werden?

Der exakte Veröffentlichungszeitpunkt der adjustierten Richtlinie im Bundesanzeiger und die Aufhebung des Verbots lässt jedoch immer noch auf sich warten. Ebenfalls noch ungeklärt ist, ob die angepasste Richtlinie auch rückwirkend gilt bzw. angewendet werden kann. Letzteres ist insbesondere für Personen von Bedeutung, die bereits im Laufe des Jahres das E-Auto bestellt haben und deren Fahrzeugauslieferung in den nächsten Wochen bevorsteht. Um sich auf jeden Fall die Chance auf diese Doppelförderung zu erhalten, sollte das Gespräch mit dem Händler gesucht werden. In der Regel findet sich hier eine Lösung. Zum Beispiel, dass die Zulassung des Fahrzeugs um ein paar Wochen nach hinten geschoben wird, bis die neue Richtlinie in Kraft getreten ist. Hier halten Euch über den aktuellen Stand der Entwicklung auf dem Laufenden.

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