Förderung von privaten Ladestationen
Die 6 wichtigsten Fragen zu KfW-Förderung:
Im Folgenden werden wir Dir die 6 wichtigsten Fragen zum neuen staatlichen Zuschuss für private Ladestationen (KfW Programm 440) beantworten, damit Du genau weißt, ob Du von den mindestens 900 Euro Förderung profitieren kannst.
Inhaltsverzeichnis
Unterteilt sind die Fragen und Antworten in zwei Themenblöcke. Im ersten Teil beantworten wir Dir die 6 wichtigsten allgemeinen Fragen zur Förderung. Im zweiten Teil gehen wir auf häufig gestellte Fragen ein (FAQs). Viel Spaß beim Lesen
1. Wer kann den KfW-Zuschuss alles beantragen?
Antragsberechtigt für den staatliche Zuschuss von einmalig 900 Euro pro Ladepunkt ab 24.11.2020 sind:
Welche Wallbox passt zu mir?
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*Hinweis: Mieter haben seit September 2020 das Recht eine Ladestation auf eigene Kosten zu installieren.
2. Was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ werden Ladestationen an Stellplätzen und in Garagen, die zu Wohngebäuden gehören und nur privat zugänglich sind, gefördert. Zu den geförderten Kosten gehören:
3. Wie hoch ist der Zuschuss für Ladestationen?
Du erhält einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt, der nach Abschluss des Vorhabens auf Dein Bankkonto überwiesen wird. Wichtig: Unterschreiten die Gesamtkosten für die Ladestation (inkl. einem Ladepunkt) und deren Installationsarbeiten den Zuschussbetrag von 900 Euro, wird keine Förderung gewährt. Falls Deine Ladestation mehrere Ladepunkte hat, kannst Du natürlich pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Deine Gesamtkosten liegen über 1.800 Euro für beide Ladepunkte. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert. Siehe hierzu „Häufig gestellte Fragen“.
4. Welche Ladestationen werden gefördert? (24.11.2020)
Hierzu veröffentlicht die KfW ab dem 24.11.2020 eine Liste mit den förderfähigen Ladestationen. Alle der dort aufgeführten Ladestationen erfüllen die technischen Anforderungen für den Erhalt des Zuschusses. Zu den technischen Anforderungen an die Ladestation zählen unter anderem:
5. Gibt es noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen?
Ja, eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist, dass Du für deine Ladestation ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien nutzen – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Ökostromvertrag.
Zusätzlich ist es erforderlich, dass Du den Einbau- und Installationsmaßnahmen der Ladestation durch Fachunternehmen durchführen lässt.
6. Wie stelle ich den Antrag?
Die Beantragung des Zuschusses erfolgt online vor Kauf und Start der Installationsarbeiten über das KfW-Zuschussportal. Anschließend erhältst Du von der KfW Antragsbestätigung für den Zuschuss und musst Deine Identität mittels Identitäts-Checks (Video / Post-Ident) bestätigen.
Nach diesem Schritt kann die Ladestation gekauft und durch einen Fachbetrieb installiert werden. Sobald die Ladestation eingebaut ist, müssen im letzten Schritt die Rechnungen (Ladestation & Einbaukosten) im Zuschussportal hochgeladen werden. Nach der Prüfung durch die KfW erfolgt die Auszahlung des Zuschusses auf Dein Konto.
Tipp 1: Die Durchführung einer Standortanalyse und Einholung eines Kostenvorschlags durch einen Elektriker können schon vor Antragsstellung durchgeführt werden.
Tipp 2: Falls Du die Ladelösung über Einfach E-Auto bestellst, erhältst du eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Beantragung des Zuschusses und hast einen kompetenten Ansprechpartner für alle Rückfragen kostenlos zur Seite.
Du hast noch weitere Fragen? Alle FAQs beantworten wir dir hier.
Welche Wallbox passt zu mir?
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