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FAQs zum KfW-Förderprogramm

Erstellt: 26. Mai 2021 | Aktualisiert: 19. Feb. 2023
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Häufig gestellte Fragen zum Förderprogramm der KfW

Wir haben häufig gestellten Fragen zum KfW-Förderprogramm für private Wallboxen zusammengetragen und im Folgenden beantwortet:

Inhaltsverzeichnis

1. Worin liegt der Unterschied zwischen Ladepunkt & Ladestation?

Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie kann aus einem oder mehreren Ladepunkten bestehen. Ein Beispiel für eine Ladestation ist eine Wallbox. Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektrofahrzeugen dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann. Der Zuschuss wird jeweils pro Ladepunkt gewährt.

2. Bekomme ich den doppelten Zuschuss, wenn ich eine Ladestation mit 2 Ladepunkten erwerbe?

Ja. Wenn Deine Ladestation mehrere Ladepunkte hat, kannst Du pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Deine Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert.

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Praxisbeispiel:

Thomas kauft für sein Haus eine förderfähige Wallbox mit 2 Ladepunkten mit je 11 kW Ladeleistung und lässt sie installieren. Hierfür fallen Gesamtkosten von 2300 Euro an. Da die Gesamtkosten über dem Schwellwert für 2 Ladepunkte von 1.800 Euro (2×900 Euro) liegen, erhält Thomas von der KfW einen Zuschuss von 1.800 Euro ausgezahlt.

Robert kauft eine gleich ausgestattet Wallbox (2 Ladepunkten mit je 11 kW Ladeleistung). Hierfür zahlt er allerdings inklusive Installation nur 1.750 Euro. Da die Gesamtkosten unter dem Schwellwert für 2 Ladepunkte liegen, bekommt Robert nur 900 Euro von der KfW ausgezahlt.

3. Kann der Zuschuss auch für eine 22 kW Ladestation beantragt werden?

Ja, der Zuschuss kann auch für eine Ladestation (z.B. Wallbox) mit 22 kW Ladeleistung und nur einem Ladepunkt beantragt werden. Allerdings muss dann die Ladeleistung der Ladestation vom Elektriker nachweislich auf 11 kW runtergeregelt werden.

Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.

4. Was versteht man unter einer Ladestation mit intelligenter Steuerung?

Eine intelligent gesteuerte Ladestation ist mit einem Mobilfunk- oder LAN-Modul (Kommunikationsschnittstelle) ausgestattet und mit dem Internet verbunden. Dadurch ist sie in der Lage, mit anderen Komponenten des Stromnetzes oder Hausnetzes zu kommunizieren, um beispielsweise die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.

5. Was bedeutet privat zugänglich bzw. nicht öffentlich zugänglich?

Privat zugänglich heißt: Deine Ladestation steht auf einem privaten Grundstück, das nur von einem begrenzten Personenkreis benutzt wird – zum Beispiel von Deiner Familie oder von den Bewohnern eines Mehrfamilienhauses. Gleiches gilt auch für eine private Garage.

Öffentlich zugänglich ist dagegen eine Ladestation, wenn sie auf einem Kundenparkplatz steht oder frei zugänglich am Parkstreifen einer Straße. Für diesen Fall wird kein Zuschuss gewährt.

6. Ich habe den Parkplatz gemietet – kann ich den Schuss beantragen?

Ja, der Zuschuss kann auch beantragt werden, wenn die geförderte Ladestation auf einer Fläche errichtet wird, die sich nicht im Eigentum des Antragstellers befindet. Ein gängiges Beispiel ist hier der privat gemietete Parkplatz. Wichtig ist, dass Du eine Einverständniserklärung des Eigentümers der Fläche vor Antragstellung einholst.

7. Wo finde ich eine Auflistung aller förderfähigen Kosten und Leistungen?

Eine Übersicht, welche Kosten für Leistungen zur Ermittlung der förderfähigen Gesamtkosten berücksichtigt werden können, findest du im dem folgenden KfW-Merkblatt.

8. Ich bin Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft – wo finde ich weitere Informationen?

In diesem Fall ist es wichtig, dass du dir detaillierte Hinweise für Wohnungseigentümergemeinschaften im KfW-Merkblatt und auf der Website durchliest.

9. Werden auch mobile Ladestationen gefördert?

Nein, laut Förderrichtlinie werden nur stationäre bzw. fest installierte Ladestationen gefördert. Damit profitieren nach aktuellem Stand mobile Ladestationen wie der Juice Booster oder der e-Go Charger nicht vom Förderzuschuss.

10. Kann ich den Zuschuss auch für mein Ferienhaus beantragen?

Nein, es werden keine Ladestationen an Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser gefördert.

11. Kann ich den Zuschuss für Ladestationen mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Nein, die Kombination des Zuschusses für Ladelösungen mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Eine Ausnahme bilden die Förderprogramme der KfW für Photovoltaik-Anlagen & Solarstrom, barrierefreier Umbau von Stellplatz oder Garage, sowie Investitionen in den häuslichen Einbruchschutz.

12. Ich plane in den nächsten 12 Monaten umzuziehen – was muss ich beachten?

Die Bedingungen für den Zuschuss besagen, dass die geförderte Ladestation ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 12 Monate zweckentsprechend zu nutzen ist. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.

13. Ich baue aktuell ein neues Haus. Ab wann kann ich den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss richtet sich an bestehende Wohngebäude. Aber sobald du eingezogen bist, gilt auch ein neues Haus als bestehendes Gebäude. Ab dann kannst du die Förderung beantragen und die Ladestation bestellen.

Tipp von unserer Seite: Beim Bauen gleich Leerrohre für die spätere Verkabelung zu verlegen. Das spart Kosten im Nachhinein.

14. Ich habe den Zuschuss schon beantragt. Kann ich nachträglich noch die Anzahl Ladepunkte erhöhen und mehr Förderung erhalten?

Nein, Du kannst leider die Förderung nicht nachträglich aufstocken. Falls Du trotzdem noch zusätzliche Ladepunkte benötigst, kannst Du aber einen neuen Antrag stellen – vorausgesetzt, Du hast die zusätzlichen Ladepunkte noch nicht bestellt.

15. Wie viel Fördermittel stehen zur Verfügung?

Für das Förderprogramm privater Ladestationen sind Fördermittel in Höhe von 200 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag reicht für die Förderung von bis zu 222.222 Ladepunkten an privaten Wohngebäuden. Wie bei allen staatlichen Programmen sollte mit der Beantragung nicht zu lange gewartet werden.

16. Meine Wallbox findet sich nicht in der Liste der förderfähigen Ladestationen aber erfüllt die technischen Voraussetzungen. Was kann ich unternehmen?

In dem Fall kannst du vor der Antragstellung das KfW-Infocenter (kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9005) kontaktieren und eine Sondergenehmigung erhalten.

17. Wie lange dauert die Auszahlung des Zuschusses?

Die KfW nennt bisher noch keine Zeiten.

Wir schätzen, dass Du innerhalb von 6 bis 10 Wochen nach Einreichung der Rechnungen mit einer Auszahlung des Zuschusses rechnen kannst.

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