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go-e Charger Gemini (Flex): §14a EnWG konform

Erstellt: 10. Feb. 2024 | Aktualisiert: 20. Feb. 2024
go-e Charger Gemini (Flex): §14a EnWG konform Bild - Einfach E-Auto

Sowohl der go-e Charger Gemini als auch der go-e Charger Gemini Flex können gemäß §14a EnWG konform installiert und betrieben werden.

Inhaltsverzeichnis

Als einiger der wenigen Wallboxen-Hersteller hat go-e frühzeitig auf die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) reagiert und bereits eine Konformitätserklärung für die go-e Charger der Gemini-Serie veröffentlicht. Im folgenden erklären wir dir kurz die Regelung des Paragraf 14a EnWG und listen dir die Möglichkeiten auf, wie die netzdienliche Steuerung mit dem go-e Charger konform umsetzbar ist.

Der Paragraf 14a EnWG einfach erklärt

Die Neuregelung des §14a EnWG gilt seit dem 01.01.2024 und betrifft leistungsstarke private Verbraucher ab einer Leistung ab 4,2 kW,  wie Wallboxen und Wärmepumpen. Im Falle von regionalen Stromnetzüberlastungen räumt die Novellierung des §14a dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Leistung steuerbarer Verbraucher kurzzeitig zu dimmen. Wallboxen wie der go-e Charger Gemini oder der go-e Charger Gemini Flex werden dabei während Überlastungen - je nach technischer Umsetzung - auf bis zu 4,2 kW gedrosselt oder vorübergehend für maximal zwei Stunden abgeschaltet. Dies dient der Stabilität des Stromnetzes und vermeidet kostspielige Netzausbauten.

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Als Ausgleich für die netzdienliche Steuerbarkeit erhalten Verbraucher Netzentgeltreduzierungen durch die Bundesnetzagentur bzw.den Verteilnetzbetreiber. Im Falle der pauschalen Netzentgeltreduzierung (Modul 1) variiert die Entlastung beispielsweise je nach Netzentgelt deines lokalen Netzbetreibers zwischen 110 € und 190 € (brutto) pro Jahr.

Die Neuregelung des §14a EnWG bringt zudem den Vorteil, dass die Genehmigungspflicht für private steuerbare 22 kW Wallboxen wie den go-e Charger Gemini 22 kW und Gemini Flex 22 kW durch den Netzbetreiber entfällt.

Gut zu wissen: go-e Charger, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, sind durch den Bestandsschutz geschützt und von der aktuellen Regelung nicht betroffen. Dennoch besteht die Möglichkeit für Endkunden, freiwillig eine Vereinbarung mit dem Netzbetreiber zu treffen, um von einer möglichen Reduzierung zu profitieren.

Ist der go-e Charger Gemini nach §14a EnWG netzdienlich steuerbar?

Ja, sowohl der go-e Charger Gemini 11 kW als auch der go-e Charger Gemini 22 kW können gemäß §14a EnWG konform installiert und netzdienlich betrieben werden. Denn bereits bei der Entwicklung der Wallboxen der Gemini-Serie haben die Entwickler von go-e berücksichtigt, dass die entsprechenden Schnittstellen und Hardware-Komponenten für eine netzdienliche Steuerung in den go-e Chargern verbaut sind.

go-e Charger Gemini beim Laden

Beim festinstallierten go-e Charger Gemini bestehen daher sogar die folgenden vier Möglichkeiten, um das Steuersignal deines Netzbetreibers für die netzdienliche Steuerung zu empfangen:

  • Potentialfreier Eingang an Steuerbox oder Rundsteuerempfänger des Netzbetreibers
  • OCPP Schnittstelle des Netzbetreibers (z. B. Stromnetz Hamburg)
  • Steuerung über Modbus TCP mittels SPS
  • Schützschaltung mit Verbindung zu Steuerbox oder Rundsteuerempfänger des Netzbetreibers

Gut zu wissen: Sollte dein Verteilnetzbetreiber eine technische Lösung vorschreiben, die eine zeitweise Abschaltung der Wallbox erforderlich macht, bieten die go-e Charger einen weiteren Vorteil. Denn im Gegensatz zu anderen Wallboxen am Markt können die go-e Charger Gemini und Gemini Flex den Ladevorgang in diesem Fall von alleine wieder starten. Somit bist du mit einem go-e Charger auf der sicheren Seite, dass dein E-Auto auch nach einer kurzen netzdienlichen Unterbrechung der Stromzufuhr weitergeladen wird.

Ist der mobile go-e Charger Gemini Flex netzdienlich steuerbar §14a EnWG?

Ja, der go-e Charger Gemini Flex 11 kW und der go-e Charger Gemini Flex 22 kW können gemäß Paragraph §14a EnWG installiert und netzdienlich betrieben werden. Auch wenn eine mobile Wallbox wie der go-e Charger Gemini Flex im Praxisalltag oftmals nicht permanent mit dem Stromnetz verbunden ist, bestehen drei Optionen, um das Steuersignal deines Netzbetreibers für die netzdienliche Steuerung zu empfangen.

go-e Charger Gemini Flex beim Laden gem. Paragraf 14a

  • OCPP Schnittstelle des Netzbetreibers (z. B. Stromnetz Hamburg)
  • Schützschaltung mit Verbindung zu Steuerbox oder Rundsteuerempfänger des Netzbetreibers
  • Steuerung über Modbus TCP mittels SPS

Gut zu wissen: Die offizielle go-e Bescheinigung der Paragraf 14a EnWG Konformität sowie eine ausführliche Anleitung, wie alle go-e Charger Charger der Gemini als steuerbare Verbrauchseinrichtung gem. §14a EnWG eingerichtet werden können, findest du in diesem PDF-Dokument. In Kürze ist zudem auch mit einer Anleitung für den go-e Controller als EMS zu rechnen.

go-e Controller mit App

Fazit zur Konformität der go-e Charger gem. §14a EnWG

Die go-e Charger der Gemini-Serie sind alle gemäß §14a EnWG konform installierbar und können als steuerbare Ladelösung betrieben werden. Die Möglichkeiten zum Empfang der Steuersignale sind vielfältig und umfassen verschiedene Schnittstellen sowie Anpassungsmöglichkeiten, um den Anforderungen des jeweiligen regionalen Netzbetreibers gerecht zu werden. Durch Bestandsschutz sind vor 2024 installierte Charger nicht betroffen, und Kunden haben die Option, freiwillig Vereinbarungen für Netzentgeltreduzierungen zu treffen.

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die beschriebenen Informationen basieren auf den Hinweisen des Herstellers go-e (Stand 08.02.2024). Bildmaterial go-e GmbH

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