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E-Auto-Förderung 2026 - Alles, was du wissen musst

Zuletzt aktualisiert: 5. Dez. 2025
E-Auto-Förderung 2026 - Alles, was du wissen musst - Einfach E-Auto

Ab 2026 plant die Bundesregierung die Einführung einer neuen Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride in Deutschland. Ziel sind die Stärkung der heimischen Industrie und der Ausbau der E-Mobilität. Wir fassen zusammen, was bisher bekannt ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die E-Auto Förderung?

Die E-Auto-Förderung ist ein finanzieller Bonus, der Verbraucher beim Umstieg auf ein elektrisches Fahrzeug unterstützen soll. Nachdem die bisher existierende E-Auto-Förderung 2023 ausgelaufen war, hat die Bundesregierung eine neue Fördermaßnahme angekündigt. Diese soll voraussichtlich ab 1. Januar 2026 greifen, allerdings muss noch die EU-Kommission zustimmen.

Konkret ist eine Kauf- oder Leasingprämie für E-Autos geplant. Sie soll besonders für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen den Umstieg auf die E-Mobilität erleichtern. Die Basisförderung beträgt 3.000 € und kann durch Kinder- und Einkommenszuschläge auf bis zu 5.000 € steigen. Gefördert werden der Kauf oder das Leasing neuer, rein batterieelektrischer Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride. Für das Jahr 2026 sollen sich die Fördermittel auf 550 Millionen Euro belaufen. Das Geld kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes.

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Was wird mit dem neuen Bonus gefördert?

Durch neue E-Auto-Prämie werden ab 2026 folgende Fahrzeuge gefördert:

  • Reine E-Autos (BEV)
  • Plug-in-Hybride (PHEV)

Die neue Förderung soll sowohl für den Kauf als auch für das Leasing gelten. Bei letzterem ist die Förderung an eine Mindesthaltedauer gekoppelt. Gefördert werden soll vorerst die Anschaffung von Neufahrzeugen der EU-Fahrzeugklasse M1, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Im Gegensatz zum früheren Umweltbonus soll es voraussichtlich keine Einschränkungen beim Listenpreis der Fahrzeuge geben.

Bei Plug-in-Hybriden ist unklar, ob eine bestimmte elektrische Mindestreichweite erfüllt werden muss. Gegenstand von Diskussionen ist auch, dass die Förderung nur für E-Autos wahrgenommen werden kann, die in der EU produziert werden.

Gut zu wissen: Für Gebrauchtwagen ist die Förderung in der zweiten Stufe geplant. Die genaue Ausgestaltung ist bisher noch nicht final beschlossen.

Wer kann die E-Auto Förderung in Anspruch nehmen?

Die neue E-Auto-Prämie richtet sich primär an Privatpersonen und Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts höchstens 80.000 € beträgt. Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 €. Im Gegensatz dazu sind Haushalte mit höherem Einkommen von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die E-Auto Förderung beim Kauf?

Die neue E-Auto-Förderung besteht aus einer Basisförderung von 3.000 €. Durch Zuschläge kann die Prämie auf bis zu 5.000 € steigen. Folgende Zuschläge sind möglich:

  • Kinderbonus: 500 € pro Kind, bis zu maximal 1.000 € für zwei Kinder
  • Einkommensbonus: 1.000 € extra für Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 €

Audi Elektroauto fährt durch Berglandschaft – Vorteile der aktuellen E-Auto Förderung

Wie hoch ist der E-Auto Zuschuss 2026 beim Leasing?

Die Höhe der Förderung ist genauso hoch wie beim Kauf des Fahrzeuges. Allerdings ist die Bedingung einer Mindesthaltedauer geplant. Die genaue Dauer ist bisher noch nicht bekannt. Bei abgelaufenen Förderprogrammen, wie dem Umweltbonus, bewegte sie sich in der Regel zwischen 24 und 36 Monaten ab Zulassung.

Wann muss ich den Antrag für die neue Förderung stellen?

Bisher gibt es noch kein festes Startdatum für die neue Förderung. Der Beginn ist voraussichtlich Anfang 2026 geplant. Die Ausarbeitung der genauen Details soll bis Jahresende 2025 finalisiert werden. Es ist ratsam, die offiziellen Veröffentlichungen der zuständigen Stellen genau zu beobachten.

Wie schnell erhalte ich das Fördergeld?

Zur Zeit lässt sich diesbezüglich keine Aussage tätigen. Die genauen Modalitäten der Förderung und ihrer Auszahlung befinden sich derzeit noch in der Ausgestaltung. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Auszahlung erst nach der Fahrzeugzulassung erfolgt.

BMW Elektro-SUV mit neuer E-Auto-Förderung fährt auf Landstraße

Erhalte ich die E-Auto-Förderung in jedem Fall?

Die rechtlichen Aspekte der neuen Förderung und welche Rechtsansprüche sich daraus ableiten, sind noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass weitere Details ab Ende 2025 bekannt gegeben werden und informieren dich an dieser Stelle.

Gut zu wissen: Auch im kommenden Jahr kannst du für dein E-Auto die THG-Prämie beantragen. Die Registrierung bei den Anbietern ist schnell erledigt und du kannst von einer zusätzlichen Einnahme von bis zu 215 € jährlich profitieren. Wenn du wissen willst, welcher Anbieter am besten zu dir passt, kannst du dir den THG-Quotenvergleich von Einfach E-Auto ansehen.

Welche weiteren Maßnahmen zur E-Mobilitäts-Förderung sind geplant?

Parallel zur neuen Kaufprämie sind weitere Maßnahmen und Steuervorteile geplant, um den Umstieg auf das E-Auto zu unterstützen. Diese betreffen sowohl private Fahrzeughalter als auch Unternehmen.

Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Laut aktueller Regelung sind E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, bis Ende 2030 steuerbefreit. Mit der geplanten Verlängerung bleiben Fahrzeuge, die bis Ende 2030 zugelassen werden, maximal zehn Jahre steuerfrei, höchstens aber bis zum 31. Dezember 2035.

Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird die Kfz-Steuer für E-Autos gegenüber Verbrennern um 50 % günstiger berechnet. Für Plug-in-Hybride muss dagegen von Anfang an Kfz-Steuer gezahlt werden.

Steuerliche Vorteile bei E-Dienstwagen

Gewerbetreibende profitieren von der sogenannten Turboabschreibung für E-Autos. Diese ermöglicht es Unternehmen, bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich abzusetzen, wenn das Fahrzeug zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft wird. Für die private Nutzung von E-Dienstwagen müssen Beschäftigte nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.

Diese Steuervorteile gelten nur, wenn der Kaufpreis des E-Autos maximal 100.000 € beträgt. Zudem ist das Laden von E-Autos auf der Arbeit oder die Erstattung der Ladekosten für Zuhause durch den Arbeitgeber von Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit.

Fazit: Eine neue Zielgruppe für das Förderungs-Comeback

Nach knapp zwei Jahren Abstinenz soll es ab 2026 wieder eine Förderung für E-Autos geben. Im Fokus stehen dieses Mal besonders Nutzer mit mittlerem und niedrigem Jahreseinkommen. Die Prämien haben das Potenzial, für diese Gruppe als Kaufanreiz zu fungieren. Grundsätzliche Rahmenbedingungen, wie die Höhe und der Kreis der Berechtigten, stehen bereits fest. Allerdings müssen noch weitere Modalitäten, wie die Auszahlung, finalisiert werden.

Parallel zur Förderung stärken verlängerte Kfz-Steuerbefreiungen und attraktive Sonderabschreibungen für Dienstwage die gewerbliche Flottenumstellung. Interessierte sollten die offiziellen Bekanntgaben in den nächsten Wochen im Blick behalten, um für die neuen Regelungen vorbereitet zu sein.

Bildnachweise: AUDI AG, BMW AG

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