E-Auto-Förderung 2026 - Alles, was du wissen musst
Ab 2026 plant die Bundesregierung die Einführung einer neuen Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride in Deutschland. Ziel sind die Stärkung der heimischen Industrie und der Ausbau der E-Mobilität. Wir fassen zusammen, was bisher bekannt ist.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die E-Auto Förderung?
Die E-Auto-Förderung ist ein finanzieller Bonus, der Verbraucher beim Umstieg auf ein elektrisches Fahrzeug unterstützen soll. Nachdem die bisher existierende E-Auto-Förderung 2023 ausgelaufen war, hat die Bundesregierung eine neue Fördermaßnahme angekündigt. Diese soll voraussichtlich ab 1. Januar 2026 greifen, allerdings muss noch die EU-Kommission zustimmen.
Konkret ist eine Kauf- oder Leasingprämie für E-Autos geplant. Sie soll besonders für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen den Umstieg auf die E-Mobilität erleichtern. Die Basisförderung beträgt 3.000 €, und kann durch Kinder- und Einkommenszuschläge auf bis zu 5.000 € steigen. Gefördert werden der Kauf oder das Leasing neuer, rein batterieelektrischer Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride. Für das Jahr 2026 sollen sich die Fördermittel auf 550 Millionen Euro belaufen. Das Geld kommt aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes.
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Die Gesamtsumme von 3 Milliarden Euro ist für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 2029 verfügbar. Voraussichtlich reichen die Fördermittel für rund 800.000 Fahrzeuge.
Was wird mit dem neuen Bonus gefördert?
Durch neue E-Auto-Prämie werden ab 2026 folgende Fahrzeuge gefördert:
- Reine E-Autos (BEV)
- Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV)
- Plug-in-Hybride (PHEV)
Die neue Förderung soll sowohl für den Kauf als auch für das Leasing gelten. Bei letzterem ist die Förderung an eine Mindesthaltedauer gekoppelt. Gefördert werden soll vorerst die Anschaffung von Neufahrzeugen der EU-Fahrzeugklasse M1, die nach dem 01.01.2026 erstmals im Inland zugelassen werden. Im Gegensatz zum früheren Umweltbonus soll es voraussichtlich keine Einschränkungen beim Listenpreis der Fahrzeuge geben.
Plug-In-Hybride und Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender sind von 01.01.2026 bis 30.06.2027 förderfähig, wenn ihre CO2-Emissionen den Wert von 60 g CO2/km nicht überschreiten. Alternativ sollte ihre elektrische Reichweite mindestens 80 Kilometer betragen. Ab dem 01.07.2027 prüft die Bundesregierung für beide Fahrzeugtypen eine Förderung, die sich an CO2-Emissionen im realen Betrieb orientiert. Dadurch soll möglichst die Nutzung des elektrischen Antriebs vorangetrieben werden. Informationen zu den CO2-Emissionen kannst du vom Hersteller oder Händler erhalten.
Gut zu wissen: Für Gebrauchtwagen ist die Förderung in der zweiten Stufe geplant. Die genaue Ausgestaltung ist bisher noch nicht final beschlossen.
Wer kann die E-Auto Förderung in Anspruch nehmen?
Die neue E-Auto-Prämie richtet sich primär an Privatpersonen und Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen. Grundvoraussetzung dafür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts höchstens 80.000 € beträgt. Für jedes Kind im Haushalt erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 €. Im Gegensatz dazu sind Haushalte mit höherem Einkommen von der Förderung ausgeschlossen.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird aus dem Durchschnitt der beiden aktuellsten Steuerbescheide berechnet. Diese dürfen maximal drei Kalenderjahre alt sein. Für 2026 gilt somit der Durchschnitt aus den Steuerbescheiden von 2024 und 2023. Bei Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnerschaften und Menschen in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzuaddiert.
Genauere Details zur Berechnungsgrundlage und dem Antrag ohne Einkommensteuerbescheid, sowie die Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah bekanntgegeben.
Wie hoch ist die E-Auto Förderung beim Kauf?
Die neue E-Auto-Förderung besteht aus einer Basisförderung von 3.000 €. Durch Zuschläge kann die Prämie auf bis zu 5.000 € steigen. Folgende Zuschläge sind möglich:
- Kinderbonus: 500 € pro Kind, bis zu maximal 1.000 € für zwei Kinder
- Einkommensbonus: 1.000 € extra für Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 3.000 €
Wie hoch ist der E-Auto Zuschuss 2026 beim Leasing?
Die Höhe der E-Auto-Förderung 2026 für das Leasing ist genauso hoch wie beim Kauf des Fahrzeuges. Die Soziale Staffelung greift auch für das Leasing. Die Förderung beträgt abhängig von der Familiengröße bis zu 6.000 €. Die Förderhöhen und der Beantragungsprozess sind identisch zum Kauf eines Neuwagens. Das Fahrzeug muss auf den Leasingnehmer zugelassen und danach drei Jahre gehalten werden.
Wann muss ich den Antrag für die neue Förderung stellen?
Bisher gibt es noch kein festes Startdatum für die neue Förderung. Der Beginn ist voraussichtlich ab Mai 2026 geplant. Förderanträge können dann online gestellt werden. Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 zugelassen wurden, kann der Antrag auch rückwirkend gestellt werden.
Welche Dokumente benötige ich für den E-Auto-Bonus 2026?
Genaue Details werden zeitnah mit der Förderrichtlinie veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die folgenden Dokumente notwendig sind:
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein zum Nachweis der erstmaligen Zulassung des E-Autos auf den Antragsteller in Deutschland
- Die letzten zwei aktuellen Steuerbescheide, maximal 3 Jahre alt
Wie schnell erhalte ich das Fördergeld?
Zur Zeit lässt sich diesbezüglich keine Aussage tätigen. Die genauen Modalitäten der Förderung und ihrer Auszahlung befinden sich derzeit noch in der Ausgestaltung. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Auszahlung erst nach der Fahrzeugzulassung erfolgt.
Erhalte ich die E-Auto-Förderung in jedem Fall?
Die rechtlichen Aspekte der neuen Förderung und welche Rechtsansprüche sich daraus ableiten, sind noch nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass weitere Details ab Ende 2025 bekannt gegeben werden und informieren dich an dieser Stelle.
Gut zu wissen: Auch im kommenden Jahr kannst du für dein E-Auto die THG-Prämie beantragen. Die Registrierung bei den Anbietern ist schnell erledigt und du kannst von einer zusätzlichen Einnahme von bis zu 215 € jährlich profitieren. Wenn du wissen willst, welcher Anbieter am besten zu dir passt, kannst du dir den THG-Quotenvergleich von Einfach E-Auto ansehen.
Wie hoch ist die Mindesthaltedauer?
Die Mindesthaltedauer beträgt bei Kauf und Leasing 36 Monate ab der Erstzulassung. Ziel der Förderung sind Privatpersonen, die im Alltag ein E-Auto oder ein anderes förderfähiges Fahrzeug nutzen wollen. Die Regelung soll verhindern, dass Fahrzeuge mit der Förderung angeschafft und danach gewinnbringend weiterverkauft werden.
Gilt die E-Auto-Förderung 2026 für Rentner?
Auch Rentner können ihr Einkommen anhand der Steuerbescheide nachweisen. Rentner ohne Einkommensteuererklärung können ihr Einkommen per Rentenbezugsbescheinigung und Selbsterklärung nachweisen. Auch hier werden Details zur Berechnungsgrundlage zeitnah bekanntgegeben.
Welche weiteren Maßnahmen zur E-Mobilitäts-Förderung sind geplant?
Parallel zur neuen Kaufprämie sind weitere Maßnahmen und Steuervorteile geplant, um den Umstieg auf das E-Auto zu unterstützen. Diese betreffen sowohl private Fahrzeughalter als auch Unternehmen.
Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Laut aktueller Regelung sind E-Autos, die bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen werden, bis Ende 2030 steuerbefreit. Mit der geplanten Verlängerung bleiben Fahrzeuge, die bis Ende 2030 zugelassen werden, maximal zehn Jahre steuerfrei, höchstens aber bis zum 31. Dezember 2035.
Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird die Kfz-Steuer für E-Autos gegenüber Verbrennern um 50 % günstiger berechnet. Für Plug-in-Hybride muss dagegen von Anfang an Kfz-Steuer gezahlt werden.
Steuerliche Vorteile bei E-Dienstwagen
Gewerbetreibende profitieren von der sogenannten Turboabschreibung für E-Autos. Diese ermöglicht es Unternehmen, bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr steuerlich abzusetzen, wenn das Fahrzeug zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft wird. Für die private Nutzung von E-Dienstwagen müssen Beschäftigte nur 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern.
Diese Steuervorteile gelten nur, wenn der Kaufpreis des E-Autos maximal 100.000 € beträgt. Zudem ist das Laden von E-Autos auf der Arbeit oder die Erstattung der Ladekosten für Zuhause durch den Arbeitgeber von Lohnsteuer und Sozialabgaben befreit.
Fazit: Eine neue Zielgruppe für die neue E-Auto-Förderung 2026
Nach knapp zwei Jahren Abstinenz soll es ab 2026 wieder eine Förderung für E-Autos geben. Im Fokus stehen dieses Mal besonders Nutzer mit mittlerem und niedrigem Jahreseinkommen. Die Prämien haben das Potenzial, für diese Gruppe als Kaufanreiz zu fungieren. Grundsätzliche Rahmenbedingungen, wie die Höhe und der Kreis der Berechtigten, stehen bereits fest. Allerdings müssen noch weitere Modalitäten, wie die Auszahlung, finalisiert werden.
Parallel zur Förderung stärken verlängerte Kfz-Steuerbefreiungen und attraktive Sonderabschreibungen für Dienstwage die gewerbliche Flottenumstellung. Interessierte sollten die offiziellen Bekanntgaben in den nächsten Wochen im Blick behalten, um für die neuen Regelungen vorbereitet zu sein.
Bildnachweise: AUDI AG, BMW AG