E-Dienstwagen laden – das solltest du beachten!
Wer seinen E-Dienstwagen zuhause lädt, braucht dafür nicht nur die passende Ladeinfrastruktur, sondern muss auch rechtliche und steuerliche Aspekte im Auge behalten. Auch die Anforderungen des Arbeitgebers und eventuelle Bezuschussungen spielen in diesem Zusammenhang eine Rolle. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zum Aufladen des Firmenwagens zuhause.
Inhaltsverzeichnis
Soll man die Wallbox selbst oder vom Arbeitgeber kaufen lassen?
Inwiefern sich der Arbeitgeber am Kauf der Wallbox beteiligt, hängt von den individuellen Bestimmungen des Arbeitsverhältnisses ab. Abhängig davon, kann der Arbeitgeber die Wallbox ganz oder zumindest teilweise finanzieren. Hierbei kann es jedoch zu Vorgaben hinsichtlich des Wallbox-Modells kommen, da manche Arbeitgeber die Ladeinfrastruktur in das eigene Abrechnungssystem integrieren wollen.
Zudem ist es wahrscheinlich, dass bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Rückbau der Wallbox fällig wird, da es sich hierbei um Firmeneigentum handelt. Finanziert der Arbeitgeber die Wallbox, übernimmt er in der Regel auch die Kosten für anstehende Reparaturen, wenn diesbezüglich nicht andere Absprachen getroffen wurden.
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Auch eine private Finanzierung durch den Arbeitnehmer ist möglich. In einem solchen Fall kann der Kauf jedoch durch den Arbeitgeber bezuschusst werden. Zu beachten ist, dass auf diesen Zuschuss 25% Lohnsteuer erhoben wird.
Hinweis: In unserem Artikel E-Auto als Firmenwagen: Steuervorteile, Kosten und mehr erfährst du alles rund ums Thema eines E-Autos als Firmenwagen.
Wie erfolgt die Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber ab 2026?
Mit Beginn des Jahres 2026 findet eine grundlegende Transformation bei der Abrechnung für E-Dienstwagen statt. Die bisher gültigen monatlichen Pauschalen in Höhe von 15 bis 70 € werden abgeschafft. An ihre Stelle tritt die Pflicht zum Einzelnachweis. Das hat zur Konsequenz, dass du nur noch die tatsächlich geladene Strommenge multipliziert mit dem Strompreis (Haushaltsstrom oder amtlicher Pauschalpreis) steuerfrei erstattet bekommst.
Als Arbeitnehmer kannst du bei der Berechnungsmethode des anzusetzenden Kilowattstundenpreises zwischen zwei Alternativen wählen. Die erste Alternative ist der Haushaltsstromtarif. Hier fungiert der individuelle Preis deines privaten Stromvertrags als Berechnungsgrundlage. Dazu musst du deinem Arbeitgeber lediglich die Stromrechnung vorlegen. Als zweite Möglichkeit kannst du die amtliche Strompreispauschale nutzen, die auf den Daten des Statistischen Bundesamtes basiert. Für 2026 beläuft sich der Wert auf 34,36 Cent pro kWh.
Für die Ermittlung des geladenen Stroms muss die Energiemenge zudem genau erfasst werden. Hierfür macht das BMF-Schreiben vom November 2025 die Vorgabe, dass die Strommenge mittels gesonderter stationärer oder mobiler (beispielsweise wallbox- oder fahrzeuginterner) Stromzähler nachzuweisen ist. Mit Verweis auf das Eichrecht ist es empfehlenswert, dass die eingesetzten Zähler mindestens MID- oder eichrechtskonform sind.
Lohnt sich ein separater oder ein integrierter Zähler?
Wird die verbrauchsgenaue Abrechnung des Stroms für das Laden des E-Dienstwagens zuhause bevorzugt, ist ein zusätzlicher Zähler für die Erfassung der geladenen Strommenge erforderlich. Dieser lässt sich beispielsweise kostengünstig in der Zuleitung zwischen Wallbox und Hauptstromzähler installieren. Die Installation eines separater Zähler ist oftmals die kostengünstigere Variante, da der Austausch oder der Erwerb einer höherpreisigen Wallbox mit integriertem Zähler vermieden wird. Allerdings gilt es bei dieser Variante zu beachten, dass diese vorwiegend Sinn macht, wenn ausschließlich der E-Dienstwagen an der Wallbox geladen werden soll. Zudem muss der verbrauchte Strom oftmals manuell vom Zähler abgelesen und an den Arbeitgeber übermittelt werden.
Die zweite und oftmals beliebtere Option, auf die auch das BMF wörtlich verweist, ist die Anschaffung einer Wallbox mit integriertem Zähler. Ein integrierter Zähler ermöglicht nicht nur eine direkte Abrechnung über die Wallbox, sondern ordnet die Ladevorgänge auch den einzelnen Fahrzeugen zu. Dies erfolgt durch die Zugangskontrolle, z.B. durch eine RFID-Karte. Ein Vorteil dieser Variante ist, dass je nach Wallbox und verbautem Zählertyp auch private E-Autos an der Wallbox aufgeladen werden können.
Muss die Wallbox für den E-Dienstwagen Eichrechts- oder MID-konform sein?
Eine eichrechtskonforme Wallbox wird insbesondere dann benötigt, wenn der Arbeitgeber auf deren Einbau besteht. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn neben dem E-Dienstwagen regelmäßig auch ein weiteres (privates) E-Auto an der Wallbox geladen werden soll. In allen anderen Fällen reicht eine deutlich kostengünstigere Wallbox mit integriertem MID-Zähler aus. Denn ein MID-Zähler misst den Stromverbrauch genauso präzise und ist daher in der Regel mehr als ausreichend. MID steht für “Measuring Instruments Directive”, eine europäische Richtlinie, die Anforderungen an die Genauigkeit und Zuverlässigkeit von Messgeräten definiert.
Was ist der Unterschied zwischen MID- und Eichrechtskonformen Zähler
Die Measuring Instruments Directive (MID) regelt europaweit die Anforderungen an Messgeräte und erlaubt es, Stromzähler für die Abrechnung von Energiekosten zu nutzen. Während MID-zertifizierte Wallboxen bzw. Wallboxen mit MID-Zähler präzise Messungen ermöglichen, stellt das deutsche Mess- und Eichrecht noch weitere spezifischere Anforderungen. So muss bei mess- und eichrechtskonformen Wallboxen die manipulationssichere Datenspeicherung und Transparenz gewährleistet sein. Jede Ladesitzung muss direkt an der Wallbox (z.B. in einem Sichtfenster) dokumentiert und über einen längeren Zeitraum abrufbar bleiben.
Diese Vorgaben sollen neben einer höhere Rechtssicherheit, auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Abrechnung des E-Dienstwagens stärken.
Was kostet eine eichrechtskonforme Wallbox?
Mittlerweile kommen immer mehr eichrechtskonforme Wallboxen auf dem Markt. Allerdings ist die Anschaffung einer eichrechtskonformen Wallbox durchschnittlich 300–700 € teurer als die Anschaffung einer Wallbox mit MID-Zähler. Die aktuell kostengünstigste eichrechtskonforme Wallbox ist der neue go-e Charger PRO Cable 11 kW ME (ab April 2026) mit einem Preis von 1.349 €, sowie der Elli Charger Pro Eichrecht für 1.439 €. Die meisten Wallbox-Hersteller wie Alfen, ABL oder KEBA rufen hingegen für eichrechtskonforme Wallboxen eher 1.500 bis 2.100 € auf. Für die zusätzlich erforderliche Backendsoftware kommen oftmals weitere monatliche Kosten hinzu.
Wallboxen mit MID-Zähler von Herstellern wie Heidelberg, go-e, ABL oder Mennekes sind je nach Ausstattung bereits unter 900 € erhältlich. Zu den besonders preisgünstigen MID-zertifizierten Modellen zählen die Heidelberg AMPERFIED connect.business Wallbox, die ABL Pulsar Dienstwagen Wallbox sowie die Zaptec Go 2.
Gut zu wissen: Eichrechtskonforme Wallboxen erkennst du bei den meisten Herstellern an dem Zusatz ME im Namen des Wallboxmodells. Die Abkürzung ME steht dabei für Mess- und Eichrecht.
Was muss ich beachten, wenn ich eine PV-Anlage besitze?
Besitzer einer Solaranlage sollten darauf achten, dass die Wallbox die technischen Voraussetzungen hat, um überschüssigen Solarstrom zum Aufladen des E-Autos zu nutzen. Entsprechende Modelle können dazu beitragen, die Stromkosten deutlich zu senken und den Eigenverbrauch nachhaltig zu maximieren. Manche Wallboxen wie der go-e Charger PRO Cable MID oder die Heidelberg connect.solar PRO verfügen zusätzlich über eine automatische Phasenumschaltung. Diese stellt sicher, dass der Ladevorgang bei schwankendem Solarertrag nicht unterbricht, indem die Wallbox mit einer Mindestleistung von 1,4 kW weiterlädt.
Zusätzlich sollte die Wallbox über ein integriertes Lastmanagement verfügen. Dadurch kann der Ladevorgang dynamisch an die verfügbare Strommenge angepasst werden. Für das Laden mit einer PV-Anlage ist das Vorhandensein einer entsprechenden Infrastruktur, die eine reibungslose Kommunikation zwischen Wallbox und Solaranlage ermöglicht, eine Voraussetzung.
Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Abrechnung für das Laden von E-Dienstwagen zuhause durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vereinfacht. Für Besitzer einer PV-Anlage ergibt sich dabei die folgende zentrale Veränderung: Die Ermittlung der tatsächlichen Kosten für den selbst erzeugten Solarstrom ist hinfällig.
Stattdessen darfst du als Arbeitnehmer nun einfach den regulären Haushaltsstromtarif oder eine amtliche Strompreispauschale ansetzen. Damit entfällt die bürokratische Trennung zwischen Netz- und Solarstrom, was die Abrechnung des Ladestroms deutlich praxistauglicher macht.
Hinweis: In unserem Artikel Wallbox mit automatischer Phasenumschaltung erfährst du mehr rund ums Thema Wallboxen für Solaranlagen.
Fazit: zum Laden von E-Dienstwagen
Die Auswahl der passenden Wallbox für einen Elektro-Dienstwagen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen Finanzierung, Abrechnung und Anforderungen des Arbeitgebers. Abhängig davon, wie hoch die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers ausfällt, kann es einerseits zu Vorteilen, z.B. bei Reparaturkosten, kommen, andererseits jedoch die Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Modells eingeschränkt sein.
Ob die Abrechnung über eine Monatspauschale oder verbrauchsgenau erfolgt, sollte nach Möglichkeit im Vorhinein besprochen werden, um den Abrechnungsvorgang transparent zu gestalten. Gleichzeitig sollte geklärt werden, ob die Wallbox eichrechtskonform sein muss oder ein MID-Zähler ausreicht und was für ein Zähler für die Abrechnung verwendet wird. Besitzer einer Solaranlage sollten sich auch erkundigen, wie die Nutzung selbst produzierten Stroms abgerechnet wird.
Zusammenfassend lohnt es sich, die Anforderungen mit dem Arbeitgeber abzustimmen und mögliche Zuschüsse zu nutzen. Die passende Wallbox ist nicht nur eine praktische Ergänzung für den Arbeitsalltag, sondern leistet auch einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität.
Bildnachweis: go-e GmbH, MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG
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