Wer profitiert von der neuen 0,25% Besteuerung?
Erstellt: 10. Okt. 2021
| Aktualisiert:
19. Feb. 2023
Wer ist von der 0,25 %-Regelung betroffen?
Die Bundesregierung hat im Sommer 2020 im Kampf gegen die Folgen der Corona-Krise ein milliardenschweres Konjunkturpaket aufgelegt. Ein Großteil des Konjunkturpakets zielt dabei auf die Förderung von nachhaltiger Mobilität in Deutschland. Eine der wichtigsten daraus resultierenden Maßnahmen betrifft die Besteuerung von dienstlich genutzten Elektroautos.
Inhaltsverzeichnis
Um den Umstieg auf vollelektrische Dienstwagen zu fördern, wurde die Kaufpreisgrenze für die Inanspruchnahme der 0,25 %-Besteuerung von vorher 40.000 Euro auf 60.000 Euro angehoben. Anders als beim Umweltbonus zählt hierbei der Bruttolistenpreis (BLP) des E-Autos inklusive gewählter Sonderausstattungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Die folgende Liste zeigt einen Ausschnitt derjenigen E-Autos, die für die 0,25 % Besteuerung berechtigt sind. Hier geht's zur vollständigen Übersicht
Parallel dazu sind sie auch noch für den erhöhten Umweltbonus qualifiziert. Ebenfalls interessant als Firmenwagen sind die SUV-Modelle Hyundai IONIQ 5 77,4 kWh AWD (BLP: ab 52.890 Euro), Enyaq iV 80X (BLP: ab 47.000 Euro) und Audi Q4 e-tron 50 quattro (BLP: ab 53.600 Euro).
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Auch günstigere Kompaktmodelle fallen unter die 0,25 %-Regelung
Aber auch der zahlreiche günstigere Kompaktmodelle profitieren von der Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 60.000 Euro. Hier sind beispielsweise der Hyundai Kona Elektro
mit großer Batterie (BLP: ab 41.850 Euro), der neue VW ID.3 Pro S (BLP: ab 42.620 Euro), sowie der neue elektrische MINI Cooper SE in Vollausstattung (BLP: 43.500 Euro) zu nennen.
Und dank der aktuellen Modelloffensive vieler Hersteller sind seit Kurzem auch familienfreundliche E-Autos auf dem Markt. So fallen beispielsweise der Mercedes EQB 300 4MATIC oder der VW ID.4 Pro Performance ebenfalls unter die 0,25 %-Regelung. Zusätzlich ist bei beiden Modellen noch weitere Sonderausstattung hinzuwählbar, ohne dass die Grenze von 60.000 Euro überschritten wird.
Hinweise zu Sonderausstattung und Umweltbonus
Damit das Finanzamt die 0,25 %-Regelung des Dienstwagens anerkennt, muss der finale Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung unter 60.000 Euro liegen. Wichtig dabei ist, dass zusätzlich gewählte Sonderausstattungen (z.B. Ledersitze, Glasdach, Winterreifen) mit zum Bruttolistenpreis zählen. Herstellerrabatte oder Förderungen wie der Umweltbonus hingegen reduzieren den Bruttolistenpreis nicht.
VW ruft zum Beispiel für das Top-Modell ID.4 GTX einen Bruttolistenpreis von 50.415 Euro inkl. 19 % Umsatzsteuer auf. Folglich kann noch Sonderausstattung im Gesamtwert von 9.584 Euro (brutto) hinzubestellt werden. Dass VW zusätzlich noch den Herstelleranteil am Umweltbonus von 2.975 Euro vom Kaufpreis abzieht, hat keine Auswirkung. Nach wie vor dürfen maximal 9.584 Euro an Sonderausstattung hinzugewählt werden.
Anders sieht die Situation hingegen bei einem Tesla Model Y Maximale Reichweite aus. Durch den Bruttolistenpreis von 59.965 Euro, besteht hier kein Spielraum mehr für zusätzliche Sonderausstattung. Ansonsten lehnt das Finanzamt die 0,25 %-Regelung ab und für das Model Y muss die 0,5 %-Methode angewendet werden.
Welche Sonderausstattung bei E-Autos sinnvoll ist, erfährst du in unserem Blogbeitrag.
Welche Sonderausstattung ist bei E-Autos sinnvoll?
Vorsicht vor zum Teil intransparenten Preisangaben
Leider wird der für die 0,25 %-Regelung relevante Bruttolistenpreis in Werbungen oder den Online-Konfiguratoren einiger Hersteller intransparent dargestellt.
Tesla Deutschland zum Beispiel (Stand Dezember 21) zeigt im Online-Konfigurator nur den Barzahlungspreis der Fahrzeuge an. Bei diesem Preis ist allerdings der Herstelleranteil am Umweltbonus von bis zu 3.570 Euro als Rabatt schon mit einberechnet. Aus marketingtechnischen Gesichtspunkten ist dies nachvollziehbar, da Kunden schlussendlich nur den Barzahlungspreis für den Tesla bezahlen.
Zur Überprüfung, ob der konfigurierte Tesla inkl. Sonderausstattung von der 0,25 % Regelung profitiert, ist der Barzahlungspreis nicht ausreichend. Entscheidend ist vielmehr der Bruttolistenpreis, da das Finanzamt Rabatte und Nachlässe nicht berücksichtigt. Tesla-Interessenten müssen daher zum Barzahlungspreis noch den Herstelleranteil am Umweltbonus hinzurechnen, um den relevanten Bruttolistenpreis zu erhalten.
Da Tesla die Preise mehrmals pro Jahr anpasst, ist besondere Achtsamkeit geboten. Insbesondere bei Interesse am Tesla Model 3 Performance (BLP: 59.560 Euro) oder dem neuen Tesla Model Y Maximale Reichweite (BLP: 59.965 Euro). Bei beiden Modellen liegt der Bruttolistenpreis aktuell nur knapp unter der Grenze von 60.000 Euro.
Was ist neben dem E-Auto noch wichtig?
Neben der Wahl des Elektroautos sind bei der Anschaffung eines elektrischen Dienstwagens noch weitere Aspekte zu beachten. Zu diesen zählen der Erwerb einer Ladestation und deren Versteuerung, sowie die Abrechnung des geladenen Stroms.
Alle weiteren Informationen zum Laden des Dienstwagen und der Abrechnung der geladenen Leistung gibt es hier.
Wir sind gespannt und halten euch auf dem Laufenden.
Bildnachweise: Tesla Inc.
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