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Wer profitiert von der neuen 0,25% Besteuerung?

Erstellt: 25. März 2024 | Aktualisiert: 27. März 2024
Wer profitiert von der neuen 0,25% Besteuerung?-bild

Als Maßnahme zur Förderung von nachhaltiger Mobilität in Deutschland setzt die Bundesregierung seit mehreren Jahren auf die vergünstigte Besteuerung von dienstlich genutzten Elektroautos. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Umstieg auf vollelektrische Dienstwagen (BEV) finanziell attraktiver für Arbeitnehmer zu gestalten und somit den Anteil von E-Autos in Deutschland zu erhöhen. Durch das neue Wachstumschancengesetz profitieren rückwirkend zum 01.01.2024 noch mehr E-Autos von der sogenannten 0,25 % Besteuerung für E-Dienstwagen.

Inhaltsverzeichnis

Wer ist von der 0,25 %-Regelung betroffen?

Arbeitnehmer, die sich für ein Elektroauto als Firmenwagen entscheiden, können von steuerlichen Vorteilen profitieren. Statt einem Prozent des Bruttolistenpreises werden für ab dem 01.01.2024 erstmals neu zugelassene Elektroautos bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 € lediglich 0,25 Prozent für die Versteuerung berücksichtigt. Bei einem höheren Bruttolistenpreis des Elektroautos gibt es dennoch eine Vergünstigung, nämlich 0,5 Prozent. Diese Regelung zur Versteuerung von Dienstwagen mit Elektroantrieb ist bis 2030 vorgesehen.

Maßgeblich für die Höhe der Besteuerung ist dabei stets der inländische Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, einschließlich der Kosten für Sonderausstattung und der Umsatzsteuer. Mögliche Rabatte und Nachlässe bleiben unberücksichtigt.

Audi Q4 e-tron bei der Fahrt

Rechenbeispiel zur 0,25 % Pauschalbesteuerung: E-Dienstwagen vs. Verbrenner

Diese steuerlichen Regelungen mit unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen mögen etwas abstrakt klingen und Ersparnisse angesichts Differenzen von Zehntelprozentpunkten wie Kleinkram wirken. Deswegen wollen wir die Unterschiede anhand eines exemplarischen Rechenbeispiels verdeutlichen, bei denen wir jeweils einen Verbrenner und ein E-Auto miteinander vergleichen. Hierzu wählen wir die Modelle BMW X2 M35i xDrive (Verbrenner) und BMW iX2 xDrive30 (BEV), die beide unter 70.000 € kosten:

Welches E-Auto passt zu mir?

Welches E-Auto passt zu mir?

Teil uns mit, welche besonderen Features dein E-Auto mitbringen soll. Mit unserem Assistenten findest du den perfekten Wagen für all deine Ansprüche.

BMW X2 M35i xDrive

Antrieb: Benzinmotor

Preis: ab 63.800 €

Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung (1 %): 638 €

Arbeitswegbesteuerung bei 20 km Arbeitsweg: 382,80 €

Gesamtsumme des zu versteuernden geldwerten Vorteils pro Monat: 1.020,80 €

BMW X2 M35 ohne E-Dienstwagenvorteil

BMW iX2 xDrive30 (mit Premiumpaket)

Antrieb: Elektromotor

Preis: ab 58.100 €

Bemessungsgrundlage für die Versteuerung der privaten Nutzung (0,25 %): 145,25 €

Arbeitswegbesteuerung bei 20 km Arbeitsweg: 87,15 €

Gesamtsumme des zu versteuernden geldwerten Vorteils pro Monat: 232,40 €

BMW iX2 in weiß bei der Fahrt

In dem aufgeführten Beispiel musst du bei der Wahl des BMW iX2 monatlich rund 788,40 € weniger als geldwerten Vorteil mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern, obwohl beide Fahrzeuge einen ähnlichen Listenpreis aufweisen.

Hinweis: Die oben aufgeführten Beispiele dienen der exemplarischen Darstellung und können aufgrund der individuellen Steuerklassen und Änderungen in der Steuergesetzgebung variieren. Für die exakte Bestimmung des geldwerten Vorteils ist ein Steuerberater hinzuzuziehen.

Seit 2024 - Anhebung der Bemessungsgrenze auf 70.000 €

Im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes haben sich Bundestag und Bundesrat am 22.03.2024 auf eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung von elektrischen Dienstwagen rückwirkend zum 01.01.2024 geeinigt. Die Neuerungen sehen vor, dass die Schwelle des Bruttolistenpreises, bis zu der die vergünstigte 0,25-Prozent-Regelung für die private Nutzung von E-Dienstwagen gilt, von 60.000 € auf 70.000 € angehoben wird.

Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Regierung, den Erwerb von höherpreisigen Elektroautos als Firmenwagen zu fördern, um den gestiegenen Anschaffungskosten dieser Fahrzeuge Rechnung zu tragen.

Gut zu wissen: Die Neuregelung bzw. die Anhebung des Schwellenwerts gilt nur für Elektro-Pkw, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden. Für vorher angeschaffte E-Autos ist weiterhin der Schwellenwert von 60.000 € entscheidend.

Welche E-Autos profitieren von der 0,25%-Besteuerung?

Das Angebot von Elektroautos steigt kontinuierlich. Auch 2024 ist mit einer steigenden Anzahl von E-Auto-Modellen mit einem Bruttolistenpreis von unter 70.000 € zu rechnen. Aktuell können von der vergünstigten 0,25 % Besteuerung beispielsweise folgende E-Autos profitieren:

Das Angebot von Elektroautos steigt kontinuierlich. Auch 2024 ist mit einer steigenden Anzahl von E-Auto-Modellen mit einem Bruttolistenpreis von unter 70.000 € zu rechnen. Aktuell können von der vergünstigten 0,25 % Besteuerung beispielsweise folgende E-Autos profitieren:

Mercedes EQE 300 mit Viertel-Besteuerung

Welche weiteren E-Autos in den Genuss der vorteilhaften 0,25 % Besteuerung kommen, siehst du in unserem E-Auto-Vergleich indem du den Filter 0,25 % Dienstwagenbesteuerung auswählst.

Hinweise zu Sonderausstattung und Rabatten

Damit das Finanzamt die 0,25 %-Regelung des Dienstwagens anerkennt, muss der finale Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung unter 70.000 € liegen. Wichtig dabei ist, dass zusätzlich gewählte Sonderausstattungen (z.B. Ledersitze, Glasdach, Navigationssystem) mit zum Bruttolistenpreis zählen. Herstellerrabatte oder Nachlässe hingegen reduzieren den Bruttolistenpreis nicht. Und auch die Erwerbsart des E-Autos (Leasing, Finanzierung, Barkauf) hat keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage von 70.000 €.

Gut zu wissen: Welche Sonderausstattung bei E-Autos sinnvoll ist, erfährst du in unserem Blogbeitrag Welche Sonderausstattung ist bei E-Autos sinnvoll?

Was ist neben dem E-Auto noch wichtig?

Neben der Wahl des Elektroautos sind bei der Anschaffung eines elektrischen Dienstwagens noch weitere Aspekte zu beachten. Zu diesen zählen der Erwerb einer Ladestation und deren Versteuerung sowie die Abrechnung des geladenen Stroms.

Alle weiteren Informationen zum Laden des Dienstwagens und der Abrechnung der geladenen Leistung haben wir dir in unserem Blogbeitrag den Dienstwagen zuhause Laden zusammengefasst.

Fazit zur 0,25 % Besteuerung von E-Autos

Die 0,25-Prozent-Regelung der vergünstigten Besteuerung für dienstlich genutzte Elektroautos fördert nachhaltige Mobilität und ist bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 € gültig. Bei höheren Preisen beträgt die Vergünstigung 0,5 Prozent. Ab 2024 plant die Bundesregierung eine Anhebung der Bemessungsgrenze auf 70.000 €. Diese Regelung gilt voraussichtlich für alle ab dem 01.01.2024 erstmals zugelassenen E-Firmenwagen. Ein E-Auto-Vergleich ermöglicht einen Überblick über Modelle, die von der 0,25-Prozent-Besteuerung profitieren. Bei der Anschaffung eines elektrischen Dienstwagens sind zusätzlich Aspekte wie die Ladestation und die Abrechnung des Stromverbrauchs zu berücksichtigen.

Bildnachweise: Tesla Inc., BMW AG, Audi AG, Mercedes-Benz Group AG.

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