KMU und Immobilieneigentümer: Welche Förderungen gibt es?
Private Eigentümer und mittelständische Unternehmen können ab April 2026 hohe staatliche Zuschüsse für den Ausbau von Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beantragen. Mit Förderbeträgen von bis zu 2.000 € pro Stellplatz lässt sich der Aufbau einer modernen Ladeinfrastruktur wirtschaftlich attraktiv realisieren.
Inhaltsverzeichnis
Das Laden am Wohnort ist der Schlüssel zum Erfolg der Elektromobilität. Da die Nachrüstung von Bestandsgebäuden oft mit hohen Kosten für die elektrische Erschließung verbunden ist, unterstützt der Bund mit einem großzügigen Fördertopf Unternehmen und Privatvermieter. Ziel ist es, Immobilien „e-ready“ zu machen und die Klimaziele im Verkehrssektor lokal umzusetzen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind private Immobilieneigentümer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Besitzer von Mehrparteienhäusern sind. Die Förderung zielt darauf ab, den Ausbau der Ladeinfrastruktur direkt dort zu unterstützen, wo privater und gewerblicher Wohnraum aufeinandertreffen. Um den Zugang zu Elektromobilität für Mieter und Wohnungseigentümer zu erleichtern, werden in dem Förderprogramm auch Akteure mit privatem oder mittelständischem Hintergrund berücksichtigt.
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Als private Immobilieneigentümer gelten natürliche Personen, die Eigentümer eines Mehrparteienhauses sind. Kleine und mittlere Unternehmen umfassen nach EU-Definition solche Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Zusätzlich weisen sie einen Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Mio. € auf.
Was sind die Vorteile?
Die Förderung bietet Eigentümern eine risikofreie und planbare Modernisierung ihrer Immobilien. Durch feste Zuschusspauschalen pro Stellplatz werden finanzielle Hürden abgebaut und der Weg für eine zukunftssichere Elektromobilität geebnet. Das sind die Vorteile im Überblick:
- Einfacher Start: Dank der Pauschalförderung pro Stellplatz entfallen komplizierte technische oder bürokratische Voraussetzungen.
- Planungssicherheit: Da sowohl die Vorverkabelung als auch die Ladepunkte gefördert werden, kann die Immobilie schrittweise und bedarfsgerecht elektrifiziert werden.
- Sichere Kalkulation: Der feste Zuschuss pro Stellplatz ermöglicht eine präzise finanzielle Kalkulation ohne böse Überraschungen bei der Endabrechnung.
- Moderner Service: Die Aufwertung der Stellplätze bietet einen echten Mehrwert für Mieter, steigert die Attraktivität der Wohneinheiten und sichert die langfristige Vermietbarkeit.
Was wird gefördert?
Gefördert wird das gesamte Paket für die E-Mobilität am Gebäude: von der notwendigen Elektro-Infrastruktur bis hin zur betriebsbereiten Ladestation an Stellplätzen von Mehrparteienhäusern.
Vorverkabelung der Stellplätze
Die Förderung unterstützt die Vorverkabelung von Stellplätzen – auch dann, wenn aktuell noch keine Ladestation installiert wird. Damit legst du den Grundstein für eine spätere, mühelose Nachrüstung. Durch die Vorbereitung der Infrastruktur wird die Immobilie auf die E-Mobilität vorbereitet, ohne dass sofort hohe Investitionen in die Ladehardware selbst fließen müssen.
Anschluss ans Stromnetz
Die Förderung deckt die gesamte elektrotechnische Infrastruktur ab, die für die Stromversorgung der Ladepunkte notwendig ist. Das umfasst alle Komponenten vom Hausanschluss bis zum Stellplatz. Die Förderung stellt sicher, dass die elektrische Kapazität des Gebäudes professionell erweitert wird, um eine Überlastung des Netzes zu vermeiden. Gefördert werden dabei alle notwendigen Hardware-Komponenten und Installationen.
Bauliche Maßnahmen
Die Förderung umfasst sämtliche baulichen Nebenarbeiten, die für eine sichere Installation der Ladeinfrastruktur notwendig sind. Das stellt sicher, dass Eigentümer nicht auf den Kosten für Erdarbeiten oder Mauerdurchbrüche sitzen bleiben. Die reine Elektrotechnik ist oft nur ein Teil der Kosten. Gerade in Bestandsgebäuden oder auf Außenstellplätzen erfordern neue Stromleitungen oft physische Eingriffe in die Bausubstanz oder das Gelände. Diese Kosten werden durch das Programm gezielt abgefangen.
Zu den förderfähigen Baumaßnahmen gehören beispielsweise:
- Erd- und Tiefbau: Schachten von Kabelgräben auf Parkflächen oder Grünanlagen sowie das anschließende Schließen der Oberflächen.
- Infrastruktur-Anpassungen: Bauliche Veränderungen an Wegen, Stellflächen oder Fundamenten für Ladesäulen.
- Gebäudedurchdringung: Wand- und Deckendurchbrüche sowie die Installation von Brandschutzabschottungen für neue Kabelwege.
- Montagevorbereitungen: Installation von Kabelpritschen, Rohrsystemen und speziellen Halterungen zur sicheren Leitungsführung.
Ladepunkte für Miet- und Eigentumswohnungen
Gefördert werden die Anschaffung und Installation privater Ladepunkte für Miet- und Eigentumswohnungen, sofern diese in Verbindung mit einer entsprechenden Vorverkabelung der Stellplätze errichtet werden. Unterstützt werden Standardmodelle mit einer Leistung von 11 kW bis 22 kW. Um den Komfort beim Laden zu Hause zu maximieren, fördert der Staat gezielt die Hardware, die den gängigen europäischen Standards entspricht. Die Verknüpfung mit der Vorverkabelung stellt sicher, dass die gesamte elektrische Anlage des Hauses für den Betrieb der Ladepunkte ausgelegt ist. Unterstützt werden Typ-2- und CCS-Anschlüsse.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem technischen Umfang der Maßnahmen und beträgt zwischen 1.300 € und 2.000 € pro Stellplatz. Um Anreize für eine flächendeckende und technologisch fortschrittliche Infrastruktur zu schaffen, ist die Förderung gestaffelt. Die Förderbeträge setzen sich folgendermaßen zusammen:
- 1.300 €: Für die Vorverkabelung, auch wenn vorerst noch keine Wallbox installiert wird.
- 1.500 €: Wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird.
- 2.000 €: Der Höchstsatz für bidirektionale Systeme, die das E-Auto zum Stromspeicher machen, um Energie zurück in das Gebäude oder das Stromnetz zu speisen.
Was sind die Anforderungen?
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, um eine strukturelle Aufwertung von Bestandsimmobilien zu garantieren. Für den flächendeckenden Ausbau im Sinne des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 ist eine strukturelle Aufwertung der betroffenen Stellplätze notwendig. Daher werden Einzelmaßnahmen nicht unterstützt.
Wohnbezogene Nutzung der Stellflächen
Die Förderung ist an eine wohnbezogene Nutzung der Stellplätze gebunden. Das bedeutet, dass die elektrifizierten Parkflächen ausschließlich den Bewohnern des jeweiligen Mehrparteienhauses zur Verfügung stehen dürfen. Um eine Zweckentfremdung der staatlichen Mittel zu vermeiden, wird die Förderung nur für private oder wohnungsnahe Stellplätze gewährt, nicht jedoch für öffentlich zugängliche Parkflächen.
Mindestumfang der Elektrifizierung
Die Förderung setzt eine Mindestgröße des Projekts voraus: Es müssen insgesamt mindestens 6 Stellplätze in die Planung einbezogen werden, wobei für mindestens 20 % aller vorhandenen Stellplätze eine Vorverkabelung erfolgen muss. Damit wird sichergestellt, dass Mehrparteienhäuser flächendeckend vorbereitet werden und ein fairer Zugang für einen Großteil der Bewohner geschaffen wird.
Laden mit erneuerbaren Energien
Die Förderung wird nur gewährt, wenn der Betrieb der Ladestationen mit Strom aus erneuerbaren Energien erfolgt. Dies kann entweder über einen zertifizierten Ökostrom-Liefervertrag oder durch selbst erzeugten Strom, zum Beispiel aus einer eigenen Photovoltaik-Anlage, sichergestellt werden. Dadurch wird die Klimaneutralität in den Fokus gerückt.
Keine doppelte Förderung
Die Inanspruchnahme der Förderung ist nur zulässig, wenn für dieselben Kosten keine weiteren staatlichen oder EU-Mittel genutzt werden. Zudem darf die Summe aller erhaltenen Beihilfen innerhalb der letzten drei Steuerjahre 300.000 € nicht überschreiten. Das Verbot der Doppelförderung verhindert, dass dieselbe Maßnahme mehrfach durch Steuergelder finanziert wird. Die Beihilfehöchstgrenze stellt einen fairen Wettbewerb innerhalb der EU sicher.
Maßnahmenstart erst nach Bewilligung
Ein vorzeitiger Projektbeginn führt zum Verlust des Förderanspruchs. Erst nach Erhalt des offiziellen Förderbescheids dürfen verbindliche Aufträge an Installationsfirmen oder Lieferanten vergeben werden. Ab Erhalt des Bescheids hast du insgesamt 24 Monate Zeit, das gesamte Bauvorhaben abzuschließen. Innerhalb der ersten 9 Monate müssen die Arbeiten nachweislich und verbindlich beauftragt worden sein.
Vorliegender Kostenvoranschlag
Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein vollständiger Kostenvoranschlag zwingend erforderlich. Dieser muss bereits zum Zeitpunkt des Antrags alle geplanten Ladepunkte, Vorverkabelungen und baulichen Maßnahmen detailliert auflisten. Die Förderstelle benötigt eine präzise Grundlage, um die Förderhöhe vorab festzusetzen. Da die Auszahlung auf Basis der tatsächlich veranschlagten Kosten berechnet wird, dient das Angebot als verbindliche Referenz für die Bewilligung.
Wann wird die Prämie ausgezahlt?
Anträge können im Zeitraum vom 15. April 2026 bis zum 10. November 2026 gestellt werden, wobei das Prinzip „First come, first served“ gilt. Das Förderbudget von insgesamt 500 Millionen Euro ist begrenzt. Um eine schnelle Umsetzung zu forcieren, werden die Mittel in der Reihenfolge des Antragseingangs reserviert.
Fazit: Die Weichen für eine wertstabile und klimafreundliche Immobilie stellen
Die neue Förderung ist eine historische Chance für KMU und Privateigentümer, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit minimalem finanziellem Risiko umzusetzen. Durch die gestaffelten Zuschüsse werden Investitionshürden effektiv abgebaut und Immobilien zukunftssicher aufgewertet.
Mit der Mobilitätswende wird ein eigener Ladepunkt am Wohnort zum Standard-Kriterium für Mieter und Käufer. Wer jetzt investiert, profitiert nicht nur von den staatlichen Mitteln aus dem Fördertopf, sondern positioniert seine Immobilie frühzeitig als modernen, nachhaltigen Wohnraum.
Bildnachweise: AMPERFIED GmbH