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Laden im Mehrparteienhaus: Alles zur neuen Förderung

Zuletzt aktualisiert: 26. März 2026
Laden im Mehrparteienhaus: Alles zur neuen Förderung - Einfach E-Auto

Ab April 2026 stellt der Bund einen neuen Fördertopf bereit, um die Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser zu ermöglichen. Immobilieneigentümer und Unternehmen können dabei attraktive Zuschüsse erhalten. Die Förderung ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030. Ziel ist es, die ca. 9 Millionen privaten Stellplätze in Deutschland flächendeckend zu elektrifizieren und so das Laden im Mehrparteienhaus flächendeckend zu ermöglichen.

Inhaltsverzeichnis

Was wird vom BMV gefördert?

Gefördert werden die Anschaffung, Errichtung und der technische Ausbau privater Ladeinfrastruktur. Die geförderte Leistung darf dabei maximal 22 kW betragen. Diese Förderung dient der Umsetzung von Maßnahme 3 des Masterplans Ladeinfrastruktur 2030, gemäß Beschluss vom November 2025. Daneben werden die folgenden Punkte gefördert:

  • Vorverkabelung von Stellplätzen
  • Ladepunkte in direkter Verbindung mit der Vorverkabelung
  • Netzanschluss und damit verbundene Baumaßnahmen
  • technische Ausrüstung

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Wichtig ist, dass du den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen einreichst. Davor darfst du keine konkreten Maßnahmen durchführen. Auch Beauftragungen, beispielsweise von Baufirmen, darfst du erst nach der Bewilligung des Förderantrags vornehmen.

Gut zu wissen: Du suchst noch die passenden Wallboxen für dein Projekt? Mit dem Wallbox-Vergleich von Einfach E-Auto kannst du über nützliche Filterfunktionen das passende Produkt für dich ermitteln. Prüfe allerdings vor dem Kauf, ob dein gewünschtes Modell für die Förderung in Frage kommt. So werden beispielsweise mobile Wallboxen explizit nicht gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind private Immobilieneigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sowie kleine und mittlere Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit großem Bestand. Die Förderberechtigung erstreckt sich konkret auf drei zentrale Akteursgruppen:

  • Wohnungseigentum: WEGs als Gemeinschaft sowie deren einzelne Mitglieder.
  • Private Vermieter: Eigentümer von Mehrparteienhäusern, Vermietungsobjekten oder einzelnen Stellplätzen.
  • Wirtschaft: Sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit umfangreichem Portfolio.

Wenn du einer dieser Gruppen angehörst, kannst du die erforderlichen Unterlagen für die Antragsstellung vorbereiten.

Auch für Wallboxen in Tiefgaragen gilt die Förderung für Ladepunkte von Mehrparteienhäusern

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt je nach Ausbaustufe zwischen 1.300 € und 2.000 € pro Stellplatz, finanziert aus einem Gesamtfördertopf von 500 Millionen Euro. Dieses Budget reicht für mindestens 250.000 Ladepunkte aus.

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich am Grad der technischen Ausstattung des Stellplatzes:

  • Nur Vorverkabelung: Bis zu 1.300 € für die Elektrifizierung ohne Wallbox.
  • Inklusive Wallbox: Bis zu 1.500 € für die Elektrifizierung mit installierter Ladestation.
  • Bidirektionales Laden: Bis zu 2.000 € für Systeme, die das Be- und Entladen ermöglichen.

Kalkuliere deinen Bedarf basierend auf der gewünschten technischen Ausstattung, um das maximale Förderpotenzial pro Stellplatz auszuschöpfen.

Gut zu wissen: Seit 8. Januar 2026 schreibt die AFIR-Verordnung der Europäischen Union vor, dass Ladepunkte im öffentlichen und halböffentlichen Bereich mit dem ISO 15118-Standard ausgestattet sein müssen. Ab 1. Januar 2027 wird diese Regelung auf private Ladepunkte ausgeweitet. Dieser Standard ermöglicht zu einem späteren Zeitpunkt neue Ladefunktionen, wie bidirektionales Laden und Plug&Charge. Aus diesem Grund solltest du bei der Anschaffung AFIR-konforme Wallboxen bevorzugen.

Wie beantrage ich die Förderung?

Die Förderung wird rein digital über den Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH beantragt und abgewickelt.

Nach diesen Schritten gehst du bei der Beantragung der Förderung vor:

  1. Vorbereitung: Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.
  2. Antragstellung: Einreichung über das offizielle digitale Antragsportal.
  3. Bescheid: Abwarten der schriftlichen Bewilligung.
  4. Umsetzung: Vergabe der Dienstleistungsaufträge und technische Realisierung.
  5. Abschluss: Einreichung des Verwendungsnachweises zur finalen Auszahlung der Fördermittel.

Sobald die Förderung beantragt werden kann, solltest du deine notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Es wird ein entsprechendes Portal vorbereitet, in dem du dich registrieren kannst, um den Antrag vor dem geplanten Projektstart einzureichen.

Wann kann ich die Förderung beantragen?

Die Antragsphase startet am 15. April 2026. Aufgrund unterschiedlicher Fristen und Verfahrensarten sollten Anträge so früh wie möglich eingereicht werden.

Die Einreichungsfristen unterscheiden sich je nach Antragstellergruppe:

  • WEGs, KMUs und Privateigentümer: Anträge können bis zum 10. November 2026 gestellt werden.
  • Unternehmen mit großem Wohnbestand: Die Frist endet bereits am 15. Oktober 2026, da hier ein wettbewerbliches Verfahren angewendet wird.

Merke dir die entsprechenden Fristen, um den Antrag pünktlich einzureichen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Das Vorhaben muss die Elektrifizierung von mindestens sechs Stellplätzen an oder in einem Mehrparteienhaus oder in der Tiefgarage umfassen. Zusätzlich muss eine Vorverkabelung für mindestens 20 Prozent der vorhandenen Gesamtstellplätze, an denen du deine Wallboxen anschließen willst,realisiert werden. Vor der Antragstellung solltest du prüfen, ob du die Anforderungen erfüllst, um anschließend mit der Detailplanung zu beginnen.

Gut zu wissen: Der Begriff Mehrparteienhaus definiert im Text der Förderung Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken von Personen bestimmt sind. Sie unterteilen sich in mindestens drei oder mehr Wohneinheiten.

Welche Ladepunkte werden gefördert?

Gefördert werden nicht-öffentliche Ladepunkte mit bis zu 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, wobei sowohl Standard-Wallboxen als auch intelligente, bidirektionale Systeme abgedeckt sind. Die maximale Ladeleistung ist auf 22 kW pro Ladepunkt begrenzt, um die Netzstabilität im privaten Bereich zu gewährleisten. Die Installation muss zwingend auf Stellplätzen außerhalb des öffentlichen Straßenraums erfolgen. Dies betrifft in Deutschland ein Potenzial von insgesamt circa 9 Millionen privaten Stellplätzen.

Gut zu wissen: Vor der Errichtung deiner Ladeinfrastruktur solltest du die geltenden Bestimmungen zur Wallbox-Anmeldung beachten. 11 kW Wallboxen müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. 22 kW Modelle sind genehmigungspflichtig. Außerdem benötigst du steuerbare Wallboxen nach §14a EnWG, die im Fall einer drohenden Netzüberlastung vorübergehend durch den Betreiber auf 4,2 kW gedrosselt werden können.

Darum lohnt sich die BMV-Förderung für Mehrparteienhäuser

Die Förderung ermöglicht eine Modernisierung von Immobilien, die den Objektwert steigert und langfristige Wettbewerbsvorteile bei der Vermietung sichert. Die Inanspruchnahme der Fördermittel bietet drei zentrale strategische Vorteile:

  • Kosteneffizienz: Durch die großflächige Erschließung werden die Investitionskosten pro Stellplatz massiv gesenkt.
  • Attraktivitätssteigerung: Moderne Ladeinfrastruktur erhöht den Marktwert der Immobilie und ist ein entscheidendes Kriterium bei der Gewinnung und Bindung von Mietern.
  • Zukunftssicherheit: Ein nachhaltig aufgestelltes Portfolio erfüllt kommende gesetzliche Anforderungen und bietet gleichzeitig volle Flexibilität bei der Wahl des späteren Betreibers.
  • Förderung intelligenter Funktionen: Die neue Förderung ermöglicht die Installation einer Ladeinfrastruktur mit intelligenten Funktionen, wie zum Beispiel Lastmanagement. Damit vermeidest du eine Überlastung des Hausanschlusses.

Fazit: Mit der BMV-Förderung eine nachhaltige Ladeinfrastruktur sichern

Die Förderung bietet eine einmalige Chance, private Stellplätze kosteneffizient zu elektrifizieren und die eigene Immobilie als zukunftssicheren Standort im Wohnungsmarkt zu positionieren. Der Bund reagiert damit auf den rasant steigenden Bedarf an Heimladeplätzen. Da das Budget von 500 Millionen Euro begrenzt ist und teilweise das Prioritätsprinzip gilt, ist ein frühzeitiges Handeln entscheidend für den Erfolg.

Werde jetzt aktiv: Prüfe deinen Bestand auf die Mindestanforderungen für die Förderung und sichere dir durch eine zeitnahe Planung deinen Platz im digitalen Antragsportal.

Bildnachweis: MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG, Volkswagen Group Charging GmbH

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