Diese Webseite erfordert JavaScript für eine reibungslose Darstellung.

Das ändert sich 2026 in der E-Mobilität

Zuletzt aktualisiert: 19. Dez. 2025
Das ändert sich 2026 in der E-Mobilität - Einfach E-Auto

Auch 2026 wird die Mobilitätswende in Deutschland weiter vorangetrieben. Während neue Kaufprämien und verlängerte Steuerbefreiungen finanzielle Anreize setzen, verschärfen EU-Richtlinien die Anforderungen an öffentliche Ladestationen. Gleichzeitig erreicht der Ausbau der Ladeinfrastruktur durch gesetzliche Änderungen eine neue Qualitätsstufe. Wir fassen zusammen, welche Änderungen bei der E-Mobilität 2026 zu erwarten sind.

Inhaltsverzeichnis

Comeback der E-Auto-Förderung 2026

Ab Januar 2026 plant die Bundesregierung eine neue Förderung für E-Autos und Plug-in-Hybride. Ziel ist eine Stärkung der Elektromobilität und der heimischen Industrie. Im Fokus stehen besonders Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bis zu einer Grenze von 80.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Die Basisförderung für den Kauf oder das Leasing eines E-Autos beträgt 3.000 € und kann durch Zuschläge auf bis zu 5.000 € ansteigen. Gefördert werden zunächst Neufahrzeuge, wobei eine Ausweitung auf Gebrauchtwagen in einer zweiten Stufe angedacht ist.

Steuerliche Regeln für E-Autos 2026

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine E-Autos soll bis zum Jahr 2035 verlängert werden. Fahrzeuge, die bis Ende 2030 zugelassen werden, können somit bis zu zehn Jahre lang steuerfrei bleiben. Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung ausgenommen. Auch nach Ablauf der Befreiung profitierst du als E-Auto-Besitzer von einer dauerhaften Reduzierung der Steuer um 50 % im Vergleich zu Verbrennern.

Welches E-Auto passt zu mir?
Welches E-Auto passt zu mir?

Teil uns mit, welche besonderen Features dein E-Auto mitbringen soll. Mit unserem Assistenten findest du den perfekten Wagen für all deine Ansprüche.

Für Unternehmen unterstützt eine attraktive Turboabschreibung den Umstieg auf die Elektromobilität. Dabei können im ersten Jahr bis zu 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Neue Abrechnungsregeln für E-Dienstwagen ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 enden die monatlichen Ladepauschalen für E-Dienstwagen. Das gibt ein BMF-Schreiben vom November 2025 bekannt. An ihre Stelle tritt eine strikte Nachweispflicht über die tatsächlich geladenen Kilowattstunden. Diese müssen über einen stationären, mobilen oder fahrzeuginternen Zähler erfasst werden. Für die Abrechnung haben Nutzer ein jährliches Wahlrecht zwischen dem individuellen Haushaltsstromtarif und einer amtlich festgelegten Strompreispauschale.

Besonders Besitzer einer PV-Anlage profitieren von der Neuregelung, da selbst erzeugter Solarstrom nun unkompliziert zum regulären Stromtarif oder der Pauschale abgerechnet werden kann. Auch die Nutzung öffentlicher Ladesäulen ist künftig zusätzlich zum Heimladen steuerfrei erstattungsfähig, sofern entsprechende Belege vorliegen.

Dienstwagen-Wallbox lädt Firmenwagen gemäß der neuen Regeln für das Laden von Dienstwagen 2026

Finanzielle Unterstützung für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern

Im Rahmen des „Masterplans Ladeinfrastruktur 2030“ beabsichtigt die Bundesregierung für das Jahr 2026 ein neues Programm für die Förderung von Ladestationen für Mehrfamilienhäuser. Die Förderung richtet sich an Eigentümer und Eigentümergemeinschaften und umfasst zusätzlich zur Anschaffung auch notwendige Modernisierungen am Netzanschluss. Durch die Maßnahme sollen auch Bewohner von Mehrparteienhäusern ohne eigenen Stellplatz an der E-Mobilität teilhaben. Konkrete Details zur Förderhöhe und den Rahmenbedingungen werden Anfang 2026 erwartet.

Aktuelles zu Fördermaßnahmen der Länder und Kommunen

Auch 2026 bieten vereinzelte Bundesländer und Gemeinden eigene Fördermaßnahmen für Ladestationen an. Die Entwicklungen hierbei sind jedoch dynamisch und abhängig von der finanziellen Situation. So haben einzelne Städte ihre Förderprogramme aufgrund der angespannten Haushaltslage eingestellt. Welche lokalen Wallbox-Förderungen zur Zeit greifen, erfährst du im Blog von Einfach E-Auto.

E-Autos werden zu aktiven Speichern für die Energiewende

Mit der Verabschiedung der EnWG-Novelle im November 2025 hat die Bundesregierung weitere Hürden für das bidirektionale Laden (Vehicle-to-Grid) beseitigt. Ab dem 1. Januar 2025 fällt die bisherige Doppelbelastung beim Netzentgelt weg. E-Autos werden dabei regulatorisch wie herkömmliche Stromspeicher behandelt. Durch die Änderung wird die Rückspeisung von Strom ins öffentliche Netz wirtschaftlich attraktiv, da sie E-Auto-Nutzern jährliche Einnahmen von bis zu 700 € ermöglichen kann. Ab April 2026 vereinfachen zudem neue Prozessregeln der Bundesnetzagentur die technische Abrechnung ohne komplexe Zusatzhardware.

AFIR-Verordnung: Weitere Meilensteine für Europas Ladenetz

Seit April 2024 harmonisiert die AFIR-Verordnung der EU den Betrieb öffentlicher Ladepunkte mit dem Ziel, ein benutzerfreundliches und grenzüberschreitendes Ladenetz zu schaffen. Zentrale Neuerung ist die Pflicht zum Ad-hoc-Laden, die es Nutzern ermöglicht, ohne vorherigen Vertrag spontan per Debit- oder Kreditkarte an Schnellladesäulen (ab 50 kW) zu bezahlen. Für Ladepunkte unter dieser Leistung sind auch webbasierte Zahlungslösungen, etwa per QR-Code, zulässig, sofern eine klare Preistransparenz an der Station gegeben ist. Neu hinzu kommt, dass ab dem 8. Januar 2026 die Unterstützung des ISO 15118-2 Standards für alle neu installierten oder erneuerten öffentlichen Ladestationen verpflichtend wird.

Diese Änderungen erwarten dich bei der THG-Quote 2026

2026 steigt die THG-Quote auf ca. 11,5% an. Erwartet wird eine höhere Nachfrage, die potenziell zu einem Anstieg der THG-Prämie führt. Auch mit der europäischen RED III-Richtlinie wird ein Wendepunkt im Quotenhandel erwartet. Die strengeren Kontrollen sollen Betrugsversuche verhindern, nachdem gefälschte Zertifikate und falsch deklarierte Biokraftstoffe den Markt beeinflusst hatten. Das Ende der Doppelanrechnung für fortschrittliche Biokraftstoffe sorgt zudem für einen höheren Bedarf an THG-Zertifikaten, was sich positiv auf die THG-Prämie auswirken dürfte. Mehr Details zur THG-Prognose 2026 findest du in unserem Informationsartikel.

Fazit: Weitere Schritte für die Verkehrswende werden 2026 realisiert

Das Jahr 2026 bildet die nächste Stufe der Mobilitätswende und macht das E-Auto für seine Besitzer zum wirtschaftlichen Faktor. Das Comeback der Kaufprämie, Steuervorteile und Fortschritte beim bidirektionalen Laden machen den Umstieg auf E-Mobilität attraktiver denn je. EU-weite Standards schaffen einheitlichere Regeln beim öffentlichen Laden. Privathaushalte und Unternehmen profitieren zusätzlich von steuerlichen und finanziellen Vorteilen. Eine vorausschauende Planung für 2026 lohnt sich, um von diesen Entwicklungen zu profitieren.

Bildnachweise: AUDI AG, go-e GmbH

Jetzt Sonderangebote entdecken!
Jetzt Sonderangebote entdecken!
Für jeden etwas dabei
Top Leasingfaktor
Sensationell günstig
ab 149 €/Monat