Elektroauto-Leasing Förderung: Alles was du wissen musst!
Elektroauto-Leasing Förderung: Wie funktioniert das mit dem Umweltbonus?
Mit Förderungen von Elektroautos möchte die Bundesregierung die neue Technologie noch schneller auf die Straße bringen. Doch wie funktioniert das eigentlich genau mit dem Umweltbonus und was muss alles beachtet werden? Alle Infos findest du in diesem Blogbeitrag.
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist die Elektroauto-Leasing Förderung?
Durch staatliche Subventionen sind Elektroautos derzeit preislich besonders attraktiv. Kunden können je nach Modell bis zu 9.000 € erhalten. Das Interessante dabei ist, dass Kunden nicht nur beim E-Auto Kauf, sondern auch beim Leasing von Förderungen profitieren können. Dabei ist es egal ob es sich um ein gewerbliches oder privates Leasing handelt.
*Wenn wir in diesem Blogbeitrag von der Elektroauto-Leasing Förderung sprechen, meinen wir damit den Umweltbonus.
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Wie setzt sich die Förderung zusammen?
Der Umweltbonus setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen. Zum einen aus einem staatlichen Anteil und zum anderen aus einem Herstelleranteil. Der staatliche Anteil liegt dabei bei bis zu 3.000 €. Der Herstelleranteil hat die gleiche Höhe.
Der staatliche Anteil des Umweltbonus wurde in Form der Innovationsprämie noch einmal verdoppelt und in der bisherigen Form bis zum 31.12.2022 verlängert. Bedeutet bis Ende 2022 sind bis zu 9.000 € Elektroauto-Leasing Förderung möglich.
Beispielrechnung für maximale Förderung:
Herstelleranteil am Umweltbonus (bis zu 3.000 €) + staatlicher Anteil (Umweltbonus bis zu 3.000 Euro + Innovationsprämie bis 3.000 Euro) = 9.000 €.
* Gut zu Wissen: Auf den staatlichen Anteil am Umweltbonus wird keine MwSt. erhoben, da staatliche Zuschüsse von jeglicher Steuer befreit sind. Beim Herstelleranteil wird jedoch die Umsatzsteuer fällig.
Wie funktioniert der Umweltbonus beim E-Auto Leasing?
Wie beim Elektroauto-Kauf geht der Kunde zunächst in Vorleistung und streckt den staatlichen Anteil des Umweltbonus von bis zu 6.000 € vor. Die Summe kann nach der Zulassung des E-Autos vom Staat zurückgefordert werden. Das liegt daran, dass das Fahrzeug erst zugelassen werden muss, bevor die Förderung ausgeschüttet werden kann.
In der Praxis funktioniert das wie folgt: Der Herstelleranteil von bis zu 3.000 € wird direkt als Nachlass auf den Listenpreis des E-Autos gewährt. Dadurch sinkt die Leasingrate ein erstes Mal. Zusätzlich wird eine sogenannte Sonderzahlung in Höhe des staatlichen Anteils in den Leasingvertrag mit einberechnet.. Diese senkt die Leasingrate ein weiteres Mal und lässt die Leasingkonditionen für Elektrofahrzeuge sehr attraktiv werden.
Die Leasingsonderzahlung muss aber vorab vom Leasingnehmer (wie bereits erwähnt) erbracht werden. Sie wird nach der Zulassung des E-Autos und erfolgreicher Prüfung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) dem Leasingnehmer zurückerstattet.. Unserer Erfahrung nach dauert es ca. 8-12 Wochen, bis der Umweltbonus von der BAFA auf dem Bankkonto des Leasingnehmers angekommen ist.
Was muss erfüllt sein, damit ich den staatlichen Zuschuss erhalte? - Elektroauto-Leasing Förderung
- Das Elektroauto muss förderfähig sein und auf der BAFA-Liste stehen.
- Der Netto-Listenpreis des E-Autos darf nicht über 65.000 € liegen.
- Der Herstelleranteil von bis zu 3.000 € muss erbracht worden sein.
In der Praxis heißt das, dass der Herstelleranteil im Leasingangebot ausgewiesen sein muss und eine Vergleichskalkulation ohne den Herstelleranteil beigefügt ist. In unserer E-Auto Übersicht kannst du mit dem passenden Filter nur förderfähige Modelle anzeigen lassen.
Welche Dokumente sind für den Antrag nötig?
Auf der Internetseite des BAFA kann der Antrag für die Förderung des Elektroauto-Leasing hier nach der Fahrzeugzulassung gestellt werden:
Folgende Dokumente musst du dafür bereithalten:
- Den Leasingvertrag.
- Verbindliche Bestellung des Fahrzeugs (Hinweis: Der Basispreis, die Sonderausstattung, weitere Nachlässe müssen separat in den Antragsunterlagen ausgewiesen werden)
- Kalkulation der Leasingrate sowie Vergleichskalkulation der monatlichen Leasingrate ohne den Herstelleranteil des Umweltbonus
- Zulassungsbescheinigung Teil II.
- Nachweispaket bei Gebrauchtwagen.
Wie lange muss die Laufzeit des Leasings sein?
Seit November 2020 gilt für das Leasing von Elektroautos eine neue Regelung. Durch die Änderung der Richtlinie gibt es eine Staffelung der staatlichen Zahlungen je nach Laufzeit des Leasings. Die volle Elektroauto-Leasing Förderung erhalten nur noch Fahrzeuge, die länger als 23 Monate geleast werden. Bei kürzeren Laufzeiten ändert sich die Höhe des Umweltbonus.
Was bedeutet die Zahl bei Leasingangeboten in Klammern?
Leasingunternehmen müssen bei ihren Angeboten aus Transparenzgründen, die sogenannte „normalisierte Leasingrate“ mit angeben. Also die Leasingrate, die ohne Umweltbonus fällig werden würde. Der Grund dafür ist, dass das Leasingunternehmen keine Gewähr übernehmen kann, dass der Umweltbonus auch von der BAFA genehmigt und ausgezahlt wird. Zudem soll es Verbrauchern möglich sein, Angebote miteinander vergleichen zu können.
Fazit: Elektroauto-Leasing Förderung
Durch die aktuellen Förderungen der Elektroautos sind vor allem Leasing-Angebote besonders attraktiv. Es gibt aber einige Punkte, die du unbedingt beachten solltest, wie z. B. die Laufzeit deines Elektroauto-Leasings. Mit Einfach E-Auto Leasing hast du einen kompetenten Partner an deiner Seite, der sich genau mit diesen Fragen tagtäglich beschäftigt. Wir helfen dir sowohl bei der Suche der passenden Angebote, wie auch der Beantragung der Förderungen.